Das Projekt wird voraussichtlich rund 6 Milliarden kWh erneuerbaren Strom pro Jahr liefern
SHANGHAI, 30. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Am 27. Mai wurde die Offshore-Konverterstation Haifeng Heart, die weltweit größte ihrer Art, die von Shanghai Zhenhua Heavy Industries Co. (ZPMC) wurde von Nantong, Provinz Jiangsu, in die Gewässer vor Yangjiang, Provinz Guangdong, verschifft, wo es offshore installiert werden soll. Nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme soll das Projekt jährlich etwa 6 Milliarden kWh Strom aus erneuerbaren Energien liefern und damit die groß angelegte Offshore-Windkrafterzeugung und die Bemühungen Chinas um eine Dekarbonisierung unterstützen.
Haifeng Heart wird das zentrale Unterwasserkabel-Übertragungsprojekt für die Offshore-Windparks Yangjiang Qingzhou V und Qingzhou VII der Drei Schluchten bedienen. Das Projekt umfasst sechs rekordverdächtige technische Leistungen:
Haifeng Heart ist eine achtstöckige Stahlkonstruktion mit einer Länge von etwa 85,5 Metern, einer Breite von 82,5 Metern und einer Höhe von 44 Metern und einem Gesamtgewicht von etwa 25.000 Tonnen. Der Bau erfolgte in Modulbauweise, wobei die Montage an Land, die Integration der Ausrüstung und die Installation parallel erfolgten, was hohe Anforderungen an die Koordinierung der Lieferkette und das Fertigungsmanagement stellte.
ZPMC Senior Specialist Yan Bing sagte, das Unternehmen habe ein integriertes Baumodell mit "Montage an Land, Transport als eine Einheit und Installation über Wasser" gewählt, das die Effizienz und die Qualität der Ausführung verbessert und ein Modell für zukünftige Projekte dieser Art darstellt.
Offshore-Konverterstationen sind der zentrale Knotenpunkt von Tiefsee-Offshore-Windprojekten. Durch die Umwandlung von Offshore-Wechselstrom in Gleichstrom verringern sie die Übertragungsverluste über lange Unterseekabel, ermöglichen den Zugang zu hochwertigen Windressourcen, die mehr als 100 Kilometer von der Küste entfernt sind, und unterstützen die Expansion in tiefere und abgelegenere Gewässer.
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.