
Die Semperit AG Holding hat ihre mit Spannung erwartete Stellungnahme zum freiwilligen Übernahmeangebot der B&C Holding Österreich GmbH vorgelegt – ohne eine klare Empfehlung für oder gegen die Annahme auszusprechen. In der am 4. Mai 2026 veröffentlichten Äußerung arbeitet der Vorstand die aus seiner Sicht wesentlichen Argumente beider Seiten heraus und beschreibt das Papier ausdrücklich als Orientierungshilfe für die Aktionärinnen und Aktionäre. Der Aufsichtsrat schließt sich der Analyse an und verzichtet ebenfalls auf eine eigene Annahme- oder Ablehnungsempfehlung.
Kern der Offerte ist ein Angebotspreis von 15,00 Euro je Aktie. Damit verbindet sich laut Semperit eine Prämie von 25,2% auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 17. März 2026, also den Kurs vor Bekanntgabe des Angebots. Der Vorstand verweist zudem darauf, dass der angebotene Preis über den historischen Durchschnittskursen der Semperit-Aktie liegt und Investoren einen Ausstieg ermöglicht, der nicht von der jeweils gegebenen Marktliquidität abhängt – ein Argument vor allem für Anteilseigner mit kurzfristigem Liquiditätsbedarf oder begrenztem Anlagehorizont.
Dem stellt das Management deutliche Vorbehalte gegenüber. So liegt der Angebotspreis nach der veröffentlichten Stellungnahme unter dem Buchwert von 20,20 Euro je Aktie. Außerdem verweisen Vorstand und Aufsichtsrat auf aktuelle Analystenschätzungen von bis zu 22,00 Euro je Aktie. Aus ihrer Sicht bildet die Offerte damit nicht das volle mittel- bis langfristige Wertsteigerungspotenzial des Unternehmens ab. Wer das Angebot annimmt, verzichtet zugleich auf mögliche zukünftige Ertragschancen, falls sich Geschäft und Marktumfeld günstiger entwickeln sollten.
Ob die Annahme wirtschaftlich sinnvoll ist, hänge daher maßgeblich von der individuellen Situation der Anleger ab, betont Semperit. Eine Rolle spielten insbesondere der persönliche Anschaffungspreis, der geplante Anlagehorizont, der eigene Liquiditätsbedarf und steuerliche Überlegungen, ebenso wie Erwartungen an die weitere Entwicklung des Unternehmens und der Märkte. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären, ihre persönlichen Verhältnisse sorgfältig zu prüfen und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen. Die vollständigen Äußerungen zum Angebot sind auf der Semperit-Website im Investor-Relations-Bereich abrufbar; der nächste wichtige Termin im Finanzkalender ist die Quartalsmitteilung am 13. Mai 2026.

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.
Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.
Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.
Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.