SHANGHAI, 30. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Chinas Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) und die China Federation of Industrial Economics (CFIE) haben vor kurzem die Liste der National Manufacturing Single Champion Products 2025-2027 veröffentlicht. Das Vorzeigeprodukt von Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC), der Ship-to-Shore-Containerkran (STS), wurde in die jüngste Gruppe von Produkten aufgenommen, die im Rahmen von Chinas Manufacturing Single Champion-Programm für den Zeitraum 2025-2027 anerkannt wurden.
Die STS-Kräne von ZPMC sind in Häfen auf sechs Kontinenten im Einsatz und bedienen die globale Schifffahrts- und Hafenindustrie. Die Geräte des Unternehmens wurden in mehr als 70 % aller automatisierten Terminalprojekte weltweit eingesetzt. ZPMC hat eine Reihe von fortschrittlichen STS-Kranen entwickelt, die auf die unterschiedlichen Betriebsanforderungen von Terminals zugeschnitten sind, darunter der weltweit größte 3E plus STS-Kran, Niedrigprofilkrane und geräuscharme, energieeffiziente Modelle. Die automatisierten STS-Krane sind in großen Häfen auf der ganzen Welt im Einsatz, darunter Shanghai Yangshan Phase IV, Guangzhou Nansha Phase IV und Chancay Port in Peru.
Mit der Auszeichnung "Manufacturing Single Champion Product" werden Unternehmen gewürdigt, die sich seit langem auf ein spezialisiertes Segment der Fertigungsindustrie konzentrieren, über fortschrittliche Fertigungstechnologien oder Produktionsverfahren verfügen und in ihren Produktkategorien weltweit eine führende Marktposition einnehmen. Die Auszeichnung gilt als eine der höchsten Ehrungen Chinas für spezialisierte Fertigung. ZPMC erhielt die Auszeichnung zum ersten Mal im Jahr 2018, und die jüngste Auswahl markiert den dritten Zyklus in Folge, in dem seine STS-Krane anerkannt wurden.
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/zpmc-sts-krane-erhalten-zum-dritten-mal-in-folge-eine-auszeichnung-im-rahmen-des-chinas-manufacturing-champion-program-302786319.html
Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.