Thunes bietet Unternehmen und Verbrauchern USD-Zahlungen mit unübertroffener Geschwindigkeit, Auswahl und Transparenz.
Dank der direkten Anbindung von Thunes an ein lokales Tier-1-Finanzinstitut sind Auszahlungen über die wichtigsten Bankkanäle möglich, darunter ACH, Same-Day ACH und alle Kanäle für Echtzeitzahlungen.
SINGAPUR, 3. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Thunes, der Smart Superhighway für weltweite Geldtransfers, gab heute die Einführung von Echtzeit-Zahlungsfunktionen für die Vereinigten Staaten bekannt. Für Mitglieder des Thunes Direct Global Network eröffnet diese Erweiterung erstklassige globale Zahlungsmöglichkeiten für Überweisungen in die USA, die blitzschnelle Transaktionsgeschwindigkeiten, optimierte Kosteneffizienz und flexible Abwicklungsoptionen über eine einzige API vereinen.

Thunes hat eine direkte Anbindung an ein US-Finanzinstitut der ersten Ebene hergestellt, um Auszahlungen in US-Dollar über das Automated Clearing House (ACH), Same-Day ACH und Echtzeit-Zahlungssysteme nativ zu unterstützen.
Dieser Infrastruktur-Meilenstein wird durch die umfassenden regulatorischen Lizenzen von Thunes ermöglicht, das über 50 Geldtransferlizenzen (Money Transmission Licenses, MTLs) verfügt, um in allen US-Bundesstaaten und Territorien tätig zu sein. Diese Lizenz ermöglicht es Thunes, native und direkte Verbindungen auf institutionellem Niveau zu lokalen Clearing-Systemen bereitzustellen.
Die direkten Anbindungen von Thunes verringern die Latenz, minimieren die Transaktionskosten und senken das Risiko einer Zahlungsablehnung erheblich, da mehrstufige Vermittlerstrukturen von Drittanbietern umgangen werden. Das Direct Global Network von Thunes, das diese Verbindungen nutzt, bietet Zugang zu 140 Ländern und unterstützt 90 Währungen, wodurch es über 12 Milliarden Endpunkte in Form von mobilen Geldbörsen, Stablecoin-Wallets und Bankkonten erreicht.
Die heutige Markteinführung untermauert die Fähigkeit von Thunes, Unternehmen – darunter Plattformen der Gig-Economy, Geldtransferanbieter, Zahlungsdienstleister, Banken und Neobanken außerhalb der USA – dabei zu unterstützen, über ihre bevorzugten Kanäle mit einer einzigen API Geld in die USA zu überweisen.
Chloé Mayenobe, stellvertretende Geschäftsführerin von Thunes, erklärte: „Zahlungen in US-Dollar in die USA waren bislang langwierig, undurchsichtig und mit hohen Gebühren für grenzüberschreitende Geldtransfers verbunden – insbesondere für Unternehmen. Indem wir unsere Lizenzen in den einzelnen Bundesstaaten nutzen, um Verbindungen zu direkten inländischen Echtzeit-Zahlungssystemen sowie ein USD-Clearing auf institutionellem Niveau einzuführen, schließen wir eine Marktlücke im Wert von mehreren Billionen Dollar. Thunes ermöglicht großvolumige B2B-Zahlungen sofort und reibungslos und macht Auszahlungen an Verbraucher einfacher denn je, sodass unsere Mitglieder in der übrigen Welt die Möglichkeit erhalten, Zahlungen in die USA wie Einheimische zu tätigen."
Ximena Azcuy, Leiterin des Bereichs Netzwerk – Amerika bei Thunes, fügte hinzu: „Unsere direkte Anbindung an ein führendes US-Finanzinstitut ist für internationale Unternehmen und Endnutzer ein absoluter Meilenstein. Wir öffnen die Schleusen für nahtlose, großvolumige grenzüberschreitende Geldtransfers in die Vereinigten Staaten. Ganz gleich, ob ein Unternehmen eine kosteneffiziente Stapelverarbeitung über ACH oder ein Echtzeit-Zahlungssystem benötigt – Thunes bietet unseren Mitgliedern weltweit nun den ultimativen Wettbewerbsvorteil."
Informationen zu Thunes
Weitere Informationen finden Sie auf: https://www.thunes.com/
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.