SeRo Systems erweitert sein Portfolio um die Überwachung von Bewegungsflächen auf Flughäfen mit integrierter A-SMGCS-Lösung

27.05.2026

Neue Plattform kombiniert die GRX-Empfängerhardware von SeRo mit SecureTrack-MLAT- und ADS-B-Technologien für eine integrierte Überwachung von Bewegungsflächen auf Flughäfen

Entwickelt zur Unterstützung eines sicheren und effizienten Bodenbetriebs auf Flughäfen durch ein verbessertes Lagebewusstsein

FRANKFURT, Deutschland, 27. Mai 2026 /PRNewswire/ -- SeRo Systems, ein führender Anbieter von Sicherheits- und Monitoring-Lösungen für die Flugverkehrsüberwachung, gab heute die Erweiterung seines Portfolios um MLX1090 bekannt, ein neues Surface MLAT System zur Integration in Advanced Surface Movement Guidance and Control Systems (A-SMGCS). Die Plattform wurde gemäß den Standards EUROCAE ED-117A und ED-129B entwickelt und bietet eine kontinuierliche Überwachung sowie Verfolgung, um das Lagebewusstsein und die Staffelung von Luftfahrzeugen und Bodenfahrzeugen auf aktiven Bewegungsflächen von Flughäfen zu unterstützen.

SeRo Systems GmbH

Aufbauend auf den bewährten Technologien von SeRo zur Luftraum- und Bodenüberwachung integriert MLX1090 die GRX-Empfängerhardware mit der SecureTrack-Software und kombiniert deren hochpräzise Multilateration (MLAT) sowie ADS-B-Überwachungsfunktionen zu einem einheitlichen Lagebild für den Betrieb. Dadurch können A-SMGCS-Systeme die Positionen von Luftfahrzeugen und Bodenfahrzeugen kontinuierlich verfolgen und Fluglotsen sowie Flughafenbetreibern Sicherheitswarnungen in Echtzeit und ein Lagebild für das gesamte Flugfeld sowie den umgebenden Terminal-Luftraum liefern. Das System läuft auf einem dedizierten lokalen Server, ist unabhängig von externen Cloud-Diensten und wird durch Wartung sowie Support von SeRo unterstützt. Damit bietet es Regionalflughäfen, Flughäfen der allgemeinen Luftfahrt und Verkehrsflughäfen eine sichere, kosteneffiziente Lösung für die integrierte Überwachung und Verfolgung von Bewegungen auf dem Flugfeld.

„Flughäfen stehen heute unter zunehmendem Druck, die Sicherheit auf den Bewegungsflächen und die betriebliche Resilienz zu verbessern und gleichzeitig die Infrastrukturkosten unter Kontrolle zu halten", sagte Markus Fuchs, Technischer Leiter und Leiter der Informationssicherheit von SeRo Systems. „Unser MLX1090 ist eine natürliche Weiterentwicklung der Technologie zur Luftraum- und Bodenüberwachung, die wir seit mehr als einem Jahrzehnt kontinuierlich weiterentwickelt haben. Durch die Integration unserer GRX-Empfänger mit unseren MLAT- und Echtzeitanalysefunktionen haben wir eine skalierbare, kosteneffiziente Lösung entwickelt, die fortschrittliche Überwachungsfunktionen auch kleineren Flughäfen zugänglich macht."

MLX1090 befindet sich derzeit in Feldversuchen an einem deutschen Regionalflughafen und ergänzt das umfassende Portfolio von SeRo an Technologien für Luftraumüberwachung, HF-Spektrumüberwachung und die Erkennung von GNSS-Störungen, auf die bereits Flugsicherungsorganisationen, Regulierungsbehörden und Luftfahrtbehörden in Europa und den Vereinigten Staaten vertrauen.

Informationen zu SeRo Systems

SeRo Systems mit Hauptsitz in Frankfurt, Deutschland, bietet technologisches und ingenieurtechnisches Fachwissen, um Flugsicherungs- und Überwachungsdienste zu überwachen, deren Schutz und Sicherheit zu gewährleisten sowie die Einhaltung von Spektrum- und Regulierungsvorgaben zu unterstützen. Die Lösungen von SeRo unterstützen Flugsicherungsorganisationen, Luftfahrtbehörden sowie Regulierungsstellen in Europa und darüber hinaus. Das Unternehmen ist nach ISO 9001:2015 und ISO 27001:2022 zertifiziert und belegt damit sein Engagement für Qualitätsmanagement sowie Informationssicherheit. Weitere Informationen zu SeRo Systems und seinen Lösungen für Surveillance-, GNSS- und HF-Spektrum-Monitoring finden Sie auf www.sero-systems.de.

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.