EDB expandiert in die digitale Wirtschaft durch einen Kreditvertrag über 70 Millionen Dollar mit dem usbekischen Unternehmen Uzum

19.05.2026

TASHKENT, Usbekistan, 19. Mai 2026  /PRNewswire/ -- Die Eurasische Entwicklungsbank (EDB) hat mit Uzum, dem führenden und größten digitalen Ökosystem Usbekistans, einen Investitionskreditvertrag über 70 Millionen US-Dollar unterzeichnet, um den Ausbau des FinTech-Geschäfts von Uzum voranzutreiben, einem der führenden und am schnellsten wachsenden Akteure auf dem boomenden Markt für digitale Finanzdienstleistungen in Usbekistan.

Logo der Uzum Group

Die Vereinbarung, die anlässlich der offiziellen Eröffnung der EDB-Vertretung in Taschkent unterzeichnet wurde, markiert die erste Investition der Bank in Usbekistan seit dem Beitritt des Landes zur Organisation – ein strategischer Schritt der EDB in Richtung digitaler Infrastruktur und Plattformökonomie, mit dem sie ihren Fokus von traditionellen Sektoren auf digitale Plattformen ausweitet, die das langfristige Wirtschaftswachstum vorantreiben.

Die Finanzierung durch die EDB wird den weiteren Ausbau des Fintech-Bereichs von Uzum unterstützen, der sich rasch zu einem Kernbereich der digitalen Wirtschaft Usbekistans entwickelt – und den Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln, Konsumentenkrediten sowie Finanzdienstleistungen für kleine Unternehmen und Haushalte erweitert.

Nikolai Podguzov, Chairman des EDB-Verwaltungsrates: „Digitale Plattformen werden zu einem unverzichtbaren Bestandteil der modernen wirtschaftlichen Infrastruktur. Durch die Partnerschaft mit Uzum erweitert die EDB den Zugang zu Finanzdienstleistungen, fördert das Unternehmertum und investiert in eine regionale Technologieplattform, die die wirtschaftliche Vernetzung in ganz Eurasien – einschließlich China und des Nahen Ostens – stärken kann."

Djasur Djumaev, Gründer und CEO von Uzum: „Wir bauen eine Fintech-Infrastruktur auf nationaler Ebene auf – tief verankert im wirtschaftlichen Alltag. Diese Investition ist eine wichtige Anerkennung der Rolle, die Uzum bei der Gestaltung der Infrastruktur für die zukünftige Entwicklung Usbekistans spielt. Sie spiegelt zudem einen allgemeinen Wandel wider, bei dem digitale Plattformen zunehmend in den Mittelpunkt der Entwicklungsfinanzierung und des internationalen Kapitals rücken."

Usbekistan entwickelt sich zu einer der am schnellsten wachsenden digitalen Volkswirtschaften in Eurasien, angetrieben durch die rasche Verbreitung bargeldloser Zahlungsmethoden, den Ausbau digitaler Finanzdienstleistungen und günstige demografische Rahmenbedingungen aufgrund einer jungen, digital aktiven Bevölkerung. Derzeit sind landesweit mehr als 70 Millionen Bankkarten im Umlauf.

Zusätzliche Informationen:

Die Eurasische Entwicklungsbank (EDB) ist eine multilaterale Entwicklungsbank, die in Eurasien investiert. Seit 20 Jahren setzt sich die Bank für die Stärkung und den Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen sowie für eine umfassende Entwicklung in ihren Mitgliedsländern ein. Bis Ende Dezember 2025 umfasste das kumulierte Portfolio der EDB 326 Projekte mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 19,6 Milliarden US-Dollar. Das Portfolio besteht hauptsächlich aus Projekten mit Integrationswirkung in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, digitale Systeme, grüne Energie, Landwirtschaft, verarbeitendes Gewerbe und Maschinenbau. Die Bank orientiert sich in ihrer Geschäftstätigkeit an den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und den ESG-Grundsätzen. Die EDB führt im Rahmen ihrer Strategie 2022-2026 drei Megaprojekte durch: das eurasische Verkehrsnetz, das eurasische Vertriebssystem für Agrarprodukte und der zentralasiatische Wasser- und Energiekomplex.

Im April 2025 unterzeichnete der Präsident der Republik Usbekistan, Shavkat Mirziyoyev, ein Gesetz zur Ratifizierung des Beitritts des Landes zum Übereinkommen zur Gründung der Eurasischen Entwicklungsbank, wodurch Usbekistan zum siebten Mitgliedstaat der Bank wurde.

Uzum ist Usbekistans digitales Ökosystem, das Fintech-, E-Commerce- und Bankdienstleistungen für Privatpersonen sowie für kleine und mittlere Unternehmen integriert. Zu den Dienstleistungen gehören ein Marktplatz, Expresslieferungen, traditionelle und digitale Bankgeschäfte, ein BNPL-Service und ein Automarktplatz. Jeden Monat nutzen über 20 Millionen Menschen in ganz Usbekistan die Dienste von Uzum.

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.