Mehr als zehn Jahre nach Bekanntwerden der Manipulationen an Diesel-Fahrzeugen von Volkswagen geht die strafrechtliche Aufarbeitung in eine weitere Runde. Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt ein dritter großer Betrugsprozess im Zusammenhang mit der sogenannten Abschaltsoftware. Angeklagt sind fünf zum Teil ehemalige Mitarbeiter des Konzerns und eines Zulieferers. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug vor; im Falle einer Verurteilung drohen mehrjährige Haftstrafen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Im Mittelpunkt steht erneut die Software, mit der Millionen Fahrzeuge der VW-Marken auf Prüfständen bessere Abgaswerte erreichten als im regulären Straßenbetrieb. Nach Auffassung der Ermittler entstand den Käufern dadurch ein Milliardenschaden. Die nun angeklagten Beschuldigten sollen zwischen November 2006 und September 2015 in unterschiedlichen Zeiträumen an Entwicklung und Implementierung der Funktion beteiligt gewesen sein oder sie unterstützt haben. Ziel sei es gewesen, Volkswagen hohe Gewinne zu sichern und darüber mittelbar von Gehalts- und Bonuszahlungen zu profitieren.
Der neue Prozess fügt sich ein in eine Serie von Verfahren, mit denen deutsche Gerichte den Dieselskandal juristisch aufarbeiten. Bereits im Mai 2025 endete nach mehreren Jahren Verhandlung der erste große Betrugsprozess in Braunschweig mit Urteilen gegen vier Angeklagte: Zwei erhielten Haftstrafen, zwei Bewährungsstrafen. Die Verurteilten sehen sich als Bauernopfer und haben Revision eingelegt; eine Entscheidung darüber steht aus, der tatsächliche Haftantritt dürfte sich entsprechend verzögern. Ein zweites Verfahren gegen fünf teils ehemalige Führungskräfte des Konzerns läuft seit November 2025, den vier Männern und einer Frau werden unter anderem Betrug, Steuerhinterziehung und strafbare Werbung vorgeworfen. Für diesen Prozess sind Termine bis mindestens Ende 2026 angesetzt.
Prominent, aber derzeit ruhend, bleibt das Verfahren gegen den früheren Vorstandschef Martin Winterkorn. Er war im ersten Braunschweiger Prozess zunächst Mitangeklagter, sein Verfahren wurde jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt. Winterkorn hatte vor Gericht strafrechtliche Verantwortung zurückgewiesen. Ein rechtskräftiges Urteil im Kontext der Dieselaffäre liegt hingegen aus München vor: Ex-Audi-Chef Rupert Stadler wurde dort zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie zur Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Parallel dazu hatte VW in den USA, wo der Skandal 2015 durch eine Mitteilung der Umweltbehörde EPA öffentlich geworden war, bereits mehr als 20 Milliarden Dollar an Strafen und Entschädigungen gezahlt; frühere Mitarbeiter wurden dort zu langen Freiheitsstrafen verurteilt.

Steyr Motors AG hat auf ihrer ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2025 die Weichen für die weitere Unternehmensentwicklung gestellt und zugleich ihre Aktionäre am Gewinn beteiligt. Das auf maßgeschneiderte Motoren für einsatzkritische militärische und zivile Anwendungen spezialisierte Unternehmen zahlt eine Dividende von 0,25 Euro je Aktie. Insgesamt werden damit 1,3 Millionen Euro aus dem zum 31. Dezember 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 8,12 Millionen Euro an die Anteilseigner ausgeschüttet, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Sämtliche zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkte wurden laut Unternehmen mit großer Mehrheit angenommen.
Parallel dazu wurde der Aufsichtsrat "planmäßig neu aufgestellt". Mit Rolf Wirtz, ehemaliger CEO von thyssenkrupp Marine Systems, und Gerhard Schwartz, zuletzt Managing Partner bei EY, ziehen zwei ausgewiesene Industrie- und Kapitalmarktexperten in das Kontrollgremium ein. Wirtz wurde in der konstituierenden Sitzung des Gremiums zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Schwartz soll als designierter Vorsitzender des Prüfungsausschusses insbesondere die Weiterentwicklung der Finanz- und Kontrollstrukturen des börsennotierten Unternehmens begleiten.
Die Neubesetzung folgt auf den Ausstieg der deutschen Beteiligungsgesellschaft Mutares, nach dem Christian Klingler und Fabian Schlegel nicht mehr zur Wiederwahl antraten. Für Kontinuität im Gremium sorgt Alexander Fitzka, Investment Manager der B-&-C-Gruppe: Er gehört dem Aufsichtsrat bereits seit August 2025 an und wurde von der Hauptversammlung erneut bestätigt. Damit kombiniert das neue Kontrollgremium Industrie-Know-how aus dem maritimen Bereich, Erfahrung im Kapitalmarkt- und Prüfungsumfeld sowie die Perspektive eines langfristig orientierten Kernaktionärs.
Operativ sieht sich Steyr Motors für zusätzliches Wachstum gerüstet. Das Management verweist insbesondere auf die M12 Power Unit als neue Produktkategorie, die zusammen mit Anwendungen in unbemannten maritimen Systemen (USV) weiteres Potenzial über das bisherige Budget hinaus eröffnen soll. Als einer der weltweit führenden Anbieter von Spezialmotoren im Defense- und Zivilbereich zielt das Unternehmen damit auf einen Ausbau seines Technologie- und Marktprofils, während es mit der beschlossenen Gewinnausschüttung zugleich ein Signal der Verlässlichkeit an die Kapitalmärkte sendet.