Vergleichsgutachten im Hipp-Erpressungsfall: Gift gleich zusammengesetzt, aber kein Beweis

11.06.2026


Im Erpressungsfall rund um den deutschen Babykosthersteller Hipp haben die Ermittler ein weiteres Puzzlestück erhalten. Ein nun vorliegendes Vergleichsgutachten zeigt, dass das in einem manipulierten Hipp-Gläschen gefundene Rattengift und jenes, das an der Wohnadresse des Verdächtigen in St. Gilgen am Wolfgangsee sichergestellt wurde, in Zusammensetzung sowie in Konzentration bzw. Verhältnis übereinstimmen beziehungsweise vergleichbar sind. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wertet dies als weiteres Indiz, betont jedoch, dass es sich dabei nicht um einen eindeutigen Beweis handelt, dass exakt dasselbe Gift verwendet wurde.

Der 39-jährige, gebürtige Slowake sitzt seit Anfang Mai in der Justizanstalt Eisenstadt in Untersuchungshaft; diese dauert zumindest bis 19. Juni an. Gegen ihn wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Erpressung sowie Urkundenfälschung ermittelt. Das Rattengift war zuvor an seiner Wohnadresse in St. Gilgen gefunden worden. Der Mann bestreitet laut den Ermittlern, mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch etwas zu tun zu haben.

Bereits im April war im Burgenland ein manipuliertes Hipp-Gläschen sichergestellt und untersucht worden. Dem Gutachten zufolge war die im Produkt nachgewiesene Giftmenge nicht lebensgefährlich, aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen hervorzurufen. In Kombination mit dem nun vorliegenden Vergleichsgutachten sehen die Ermittler ihre Indizienlage gegen den Verdächtigen gestärkt, ohne jedoch einen naturwissenschaftlich eindeutigen Nachweis der Identität der verwendeten Substanz führen zu können.

Die Staatsanwaltschaft unterstreicht, dass die Feststellung der „vergleichbaren“ Konzentration und Zusammensetzung des Rattengifts ein wichtiges Element im laufenden Ermittlungsverfahren darstellt, aber die strafrechtliche Beweisführung nicht ersetzt. Weitere Untersuchungen und Befragungen sollen klären, ob und in welcher Form der 39-Jährige mit der Manipulation der Babynahrung und dem Erpressungsversuch in Verbindung steht. Ein Termin für eine allfällige Anklageerhebung ist bislang nicht bekannt.

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Geringe Prämie, hohe Signalwirkung: Was das Ennoconn-Pflichtangebot für Kontron-Anleger bedeutet

11.06.2026


Der taiwanesische Technologiekonzern Ennoconn Corporation hat seine Beteiligung an der Kontron AG auf über 30 Prozent der Stimmrechte ausgebaut und damit ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre des Linzer Unternehmens ausgelöst. Wie Kontron mitteilte, plant Ennoconn, den Anteilseignern 23,50 Euro je Aktie in bar zu bieten. Das Papier der auf industrielle IT- und IoT-Lösungen spezialisierten Kontron ist an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN AT0000A0E9W5 (WKN A0X9EJ) notiert.

Der Angebotspreis liegt Kontron zufolge 2,4 Prozent über dem Schlusskurs vom 9. Juni 2026 und nur geringfügig über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreis von 23,48 Euro, auf den Ennoconn verweist. Kontron kündigte an, das Pflichtangebot, insbesondere die Angemessenheit der Konditionen, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Bereits seit gut einem Monat hatte das Management die Möglichkeit eines Übernahmeangebots in Aussicht gestellt, nachdem sich die Beteiligung von Ennoconn schrittweise erhöht hatte.

Im Vorfeld hatte Kontron ein Aktienrückkaufprogramm („Aktienrückkaufprogramm I 2026“) aufgelegt, im Rahmen dessen bis 5. Juni insgesamt 1.371.736 eigene Aktien zurückerworben wurden. Angesichts des anstehenden Pflichtangebots wird dieses Programm nun mit sofortiger Wirkung bis zur Durchführung des Angebots pausiert. Der Rückkauf war über ein beauftragtes Kreditinstitut an verschiedenen Handelsplätzen umgesetzt worden; Details zu den Transaktionen stellt Kontron auf seiner Investor-Relations-Website zur Verfügung.

Kontron-CEO Hannes Niederhauser hat signalisiert, dass er dem neuen Großaktionär nicht andienen will: Er werde das Pflichtangebot für seinen eigenen Anteil von rund 2,2 Prozent des Grundkapitals – das entspricht 1.393.963 Aktien – nicht annehmen, erklärte er. An der Börse reagierte der Markt zunächst verhalten: Die Kontron-Aktie schloss im Xetra-Haupthandel bei 22,40 Euro, zog im nachbörslichen Handel auf der Plattform Tradegate im Zuge der Nachricht jedoch auf 23,22 Euro an. Wie sich andere institutionelle und private Investoren gegenüber dem Angebot positionieren, bleibt vorerst offen.