
Der Konflikt zwischen Ryanair und der österreichischen Bundesregierung über die Luftverkehrssteuer spitzt sich zu. Die irische Billigfluglinie fordert, dass die Abgabe von 12 Euro pro Passagier bis zum 1. Mai vollständig abgeschafft wird. Nur dann will das Unternehmen seinen bereits im Herbst präsentierten Investitionsplan über 1 Milliarde US-Dollar umsetzen und zehn zusätzliche Flugzeuge in Wien stationieren. Bis dahin werde Wien im Wettbewerb mit kostengünstigeren Standorten ohne Luftverkehrssteuer, etwa in Schweden, der Slowakei oder bestimmten italienischen Regionen, weiter zurückfallen, argumentiert die Airline.
Ryanair-Manager Andreas Gruber kritisierte, die österreichische Regierung beschränke sich darauf, die Abgabe zu prüfen, statt sie wie andere europäische Länder ganz zu streichen. Die Gesellschaft verfolgt seit Jahren die Strategie, Regierungen und Flughäfen in öffentlichen Auseinandersetzungen unter Druck zu setzen, um Gebühren und Standortkosten zu senken. In Wien ist das Ultimatum nun klar formuliert: Ohne Steuerstreichung kein Ausbau des Angebots und keine zusätzlichen Maschinen.
Aus der österreichischen Politik kommt deutlicher Widerspruch. SPÖ-Verkehrssprecher Wolfgang Moitzi warf der Airline Erpressungsversuche vor und betonte, die Gesetzgebung liege weiterhin in der Hand des österreichischen Parlaments. Jeder noch so kleine Betrieb in Österreich zahle Steuern und Abgaben, daran habe sich auch ein internationaler Konzern wie Ryanair zu halten, sagte er. Die Forderungen der Fluglinie seien widersprüchlich: Einerseits verlange sie niedrigere Flughafengebühren, andererseits erwarte sie zugleich erhebliche öffentliche Investitionen in die Infrastruktur.
Der Streit in Wien findet vor einem breiteren europäischen Hintergrund statt. Auch in Deutschland wird über die Ausgestaltung der Luftverkehrssteuer gerungen, wo je nach Flugdistanz derzeit etwa 15 bis 70 Euro pro Passagier anfallen und eine Senkung auf ein früheres Niveau beschlossen wurde. Während Airlines steuerliche Entlastungen mit wettbewerbsfähigen Preisen und zusätzlicher Nachfrage begründen, verweisen Umweltverbände und Teile der Opposition auf die Klimawirkung des Luftverkehrs und kritisieren sowohl Abgabensenkungen als auch Forderungen nach vollständiger Abschaffung. Österreich steht damit exemplarisch für den Zielkonflikt zwischen Standortpolitik, Steueraufkommen und Klimaschutz, den Ryanair mit seinem Ultimatum weiter verschärft.

Der Umbau des früheren Handelsgerichts in der Wiener Riemergasse zu einem Fünfsternehotel belastet nun auch die Insolvenzgerichte. Über das Vermögen der hagenauer Austria GmbH & Co KG sowie der hagenauer Austria GmbH wurden am Handelsgericht Wien zwei Konkursverfahren eröffnet. Die Unternehmen fungierten als General- bzw. Totalunternehmerinnen für das Projekt „Hotel Riemergasse RG7“, besser bekannt als „Mandarin Oriental Wien“. Laut den Gläubigerschützern KSV1870, Creditreform und AKV sind insbesondere ein Konflikt mit der Auftraggeberin und auslaufende Finanzierungen für die Pleite ausschlaggebend.
Den Angaben zufolge verweigerte die Auftraggeberin seit Jänner 2026 Zahlungen, was zu einem akuten Liquiditätsengpass führte. Gleichzeitig fiel die Finanzierung durch die deutsche Muttergesellschaft Hagenauer GmbH weg, für die ein Schutzschirmverfahren beantragt wurde. Zudem berichten die Gläubigerschützer von „massiven Leistungsstörungen“ beziehungsweise erheblichen Problemen bei der Leistungserbringung. In Summe werden die Passiva der Projektgesellschaft mit fast 19 Mio. Euro beziffert; den Verbindlichkeiten stehen laut Unterlagen Aktiva von rund 21,3 Mio. Euro gegenüber, womit bilanziell keine rechnerische Überschuldung, wohl aber ein gravierendes Liquiditätsproblem vorliegt.
Von der Insolvenz der hagenauer Austria GmbH & Co KG sind sechs Mitarbeiter sowie rund 80 Gläubiger betroffen. Die parallel insolvente hagenauer Austria GmbH fungiert als reine Haftungs- bzw. Arbeitsgesellschaft ohne nennenswertes eigenes Vermögen; hier ist lediglich ein Bankguthaben von etwa 75.000 Euro bekannt, Mitarbeiter werden in dieser Einheit nicht beschäftigt. Aufgrund der gesetzlichen Solidarhaftung der Komplementärgesellschaft rechnet der KSV1870 jedoch mit Verbindlichkeiten in einem ähnlich hohen Ausmaß wie bei der Projektgesellschaft. Eine Fortführung der Unternehmen ist derzeit nicht vorgesehen; zu Masseverwaltern wurden Stephan Riel und Clemens Richter bestellt.
Der laufende Hotelbetrieb ist nach Aussagen des Betreibers von den nun eröffneten Verfahren nicht betroffen. Das Mandarin Oriental Wien sei seit der Eröffnung im Dezember 2025 „erfolgreich in Betrieb“ und begrüße weiterhin Gäste aus aller Welt, teilte das Unternehmen mit. Das Haus werde unabhängig von der insolventen Projektgesellschaft geführt und bleibe uneingeschränkt geöffnet. Wie sich die Insolvenz der Generalunternehmerin auf noch ausstehende Bau- oder Adaptierungsarbeiten, die Fertigstellung einzelner Bereiche und die beteiligten Gläubiger im Detail auswirken wird, ist Gegenstand der weiteren Abwicklung im Konkursverfahren.