
Die Bundesregierung will mit einer befristeten Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel die rasant gestiegenen Spritpreise dämpfen. Für zwei Monate soll die Steuer um rund 17 Cent pro Liter sinken, kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin an. Die Maßnahme solle die Lage für Autofahrer und Unternehmen „sehr schnell“ verbessern, sagte Merz nach Beratungen der Koalitionsspitzen.
Die Koalition aus Union und SPD versteht die Steuersenkung als Teil eines größeren Entlastungs- und Reformpakets. Vereinbart wurden zudem Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie eine Steuerreform für untere und mittlere Einkommen zum 1. Januar 2027. Nach Angaben aus Regierungskreisen sollen Verbraucher und Wirtschaft bei den Kraftstoffpreisen insgesamt um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Zugleich betonten Merz und weitere Kabinettsmitglieder, die Maßnahme sei bewusst zeitlich begrenzt, weil der Staat nicht sämtliche Risiken und Unsicherheiten dauerhaft abfedern könne.
Zur Gegenfinanzierung der Mindereinnahmen bei der Energiesteuer ist eine Anhebung der Tabaksteuer noch im Jahr 2026 vorgesehen. Zusätzlich will die Koalition es Arbeitgebern im selben Jahr ermöglichen, eine steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro an Beschäftigte auszuzahlen. Die Bundesregierung erwartet von der Mineralölwirtschaft, dass diese die Steuersenkung „direkt und ohne Einschränkungen“ an die Verbraucher weitergibt. Parallel dazu begrüßt Berlin, dass die EU-Kommission mögliche Maßnahmen gegenüber der Mineralölbranche analog zum Energiekrisenbeitrag 2022 prüft; im Raum steht unter anderem eine Übergewinnsteuer.
Als Hauptgrund für die gestiegenen Energiepreise nannte Merz den Krieg zwischen den USA und dem Iran. Laut Kanzler waren Verhandlungen über einen Waffenstillstand am Wochenende abgebrochen worden. Der US-Präsident habe zudem eine Blockade der Straße von Hormus angekündigt, woraufhin der Ölpreis wieder auf über 100 Dollar pro Barrel gestiegen sei. Dieser Konflikt sei die eigentliche Ursache für die Probleme, die Deutschland spüre, sagte Merz. Er und Außenminister Johann Wadephul arbeiteten nach eigenen Angaben daran, auf ein Ende der Kampfhandlungen hinzuwirken. Merz bezeichnete das aktuelle Paket als Auftakt weiterer Beratungen mit dem Ziel, den Staat „moderner und gerechter“ zu machen und das Vertrauen der Bürger in die Funktionsfähigkeit des Landes zu stärken.

Am 14. April tritt das Privatkonkursverfahren von Karl-Heinz Grasser in eine entscheidende Phase. An diesem Tag findet am Bezirksgericht Kitzbühel die sogenannte Prüfungstagssatzung statt, bei der die im Verfahren angemeldeten Forderungen der Gläubiger geprüft und anerkannt werden. Für den ehemaligen Finanzminister (FPÖ, später ÖVP-nah) wäre es der erste öffentliche Auftritt seit seiner rechtskräftigen Verurteilung im Buwog-Verfahren und dem anschließenden Haftaufenthalt. Laut Einträgen in der Ediktsdatei des Justizministeriums und Angaben des Gläubigerschutzverbands KSV1870 wurden im Zusammenhang mit dem Privatkonkurs weit über 30 Mio. Euro an Forderungen angemeldet.
Der KSV1870 rechnet damit, dass "deutlich über 22 Mio." Euro davon letztlich anerkannt werden. Insgesamt haben zehn Gläubiger Forderungen gegen den 57-Jährigen eingebracht, wobei die Republik Österreich als Hauptgläubiger auftritt. Bekannt ist, dass die Republik rund 12,7 Mio. Euro aus Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem Buwog-Verfahren geltend macht und das Finanzamt weitere 7,9 Mio. Euro an Steuerforderungen eingefordert hat. Weitere Forderungen resultieren unter anderem aus Beratungs- und Steuerleistungen; sie summieren sich zu dem Gesamtvolumen von über 30 Mio. Euro.
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt und ein Schuldenregulierungsverfahren angestrebt. Geplant war eine Entschuldung über eine Barquote von 3 Prozent, die innerhalb von zwei Wochen geleistet werden sollte. Eine dafür zunächst im August angesetzte Prüfungstagssatzung war kurzfristig abberaumt worden, nun wurde der Termin auf Mitte April festgelegt. Trotz der hohen Summen äußerte sich der KSV1870 anerkennend über Grassers Verhalten im laufenden Verfahren.
Für den früheren Finanzminister besteht keine Pflicht, bei der nicht-öffentlichen Verhandlung persönlich zu erscheinen; er kann sich von seinen Rechtsvertretern vertreten lassen. Der Gläubigerschutzverband geht jedoch eher davon aus, dass Grasser selbst in Kitzbühel anwesend sein wird. Der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter, der von 2000 bis 2007 das Finanzressort der Bundesregierung leitete, war Anfang Jänner nach sieben Monaten aus der Justizanstalt Innsbruck entlassen und in elektronisch überwachten Hausarrest überstellt worden. Er lebt mit seiner Ehefrau, der Unternehmerin und Swarovski-Millionenerbin Fiona Pacifico Griffini-Grasser, und der gemeinsamen Tochter auf einem Anwesen in Kitzbühel und geht – wie für Personen im Hausarrest vorgeschrieben – einer Beschäftigung nach; laut APA-Informationen arbeitet er derzeit bei einem Unternehmen vor Ort.