
In Kärnten steht ein politischer Wechsel an der Spitze des Landes bevor: Der Landtag wählt am Dienstag den 49-jährigen Daniel Fellner zum neuen Landeshauptmann. Der SPÖ-Politiker hatte bereits im September 2025 mit 96,36 Prozent der Delegiertenstimmen den Vorsitz der Kärntner Sozialdemokraten übernommen – ein außergewöhnlich starkes Mandat in einer Partei, die intern nicht gerade für bedingungslose Geschlossenheit bekannt ist. Nun folgt der nächste Schritt: Fellner tritt die Nachfolge von Peter Kaiser an und wird am Mittwoch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen als Landeshauptmann angelobt.
Die Mehrheitsverhältnisse im Landtag sichern Fellners Wahl weitgehend ab. Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP ist seine Kür zum Landeschef rechnerisch fix. Offen bleibt jedoch, ob der neue Landeshauptmann auch Unterstützung aus der Opposition erhält. FPÖ-Landesparteichef Erwin Angerer hat bereits im Vorfeld öffentlich erklärt, Fellner nicht zu wählen, und stattdessen Neuwahlen gefordert. Das zeigt, dass Fellner zwar formal auf eine solide Basis bauen kann, politisch aber mit erheblicher Skepsis vor allem von freiheitlicher Seite konfrontiert ist.
Die Herausforderungen für den neuen Landeshauptmann reichen über die Abstimmung im Landtag hinaus. Dreimal in Folge hatte die SPÖ bei Landtagswahlen in Kärnten klar den ersten Platz erreicht. Ob dieses Ergebnis 2028 mit Fellner an der Spitze zu halten ist, bezweifeln Beobachter – und teilweise auch Parteifreunde. Dem Nachfolger Kaisers wird zwar ein ausgeprägter politischer Instinkt attestiert, zugleich gilt er jedoch als weniger intellektuell und eloquent als sein Vorgänger. Entscheidender noch als Persönlichkeitsdebatten ist die politische Großwetterlage: Die FPÖ befindet sich österreichweit im Höhenflug, in Kärnten erreichte sie bei der Nationalratswahl 2024 38 Prozent, während die SPÖ lediglich auf 23 Prozent kam.
Vor diesem Hintergrund wird Fellner versuchen müssen, sich möglichst rasch einen Landeshauptmann-Bonus zu erarbeiten, um der blauen Welle etwas entgegenzusetzen. Wie riskant Übergangsphasen an der Spitze von Landesregierungen sein können, haben andere Bundesländer bereits gezeigt. Im Kärntner Landtag deutet sich derweil an, dass die politische Auseinandersetzung um die künftige Ausrichtung des Landes weiter an Schärfe gewinnt. Noch vor der Wahl Fellners debattiert das Plenum in einer aktuellen Stunde über den Ausbau direkter Demokratie – ein Thema, das vom Team Kärnten auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Die Partei um Gerhard Köfer fordert unter anderem ein gesetzliches Regelwerk für die Landeshauptleutekonferenz, die zwar rechtlich unverbindlich, in der Realität aber ein relevanter Machtfaktor ist. Für Fellner markieren diese Debatten den Beginn einer Amtszeit, in der er zwischen innerparteilicher Konsolidierung, wachsendem Druck der Opposition und einer zunehmend unzufriedenen Bevölkerung manövrieren muss.

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.