IRVINE, Kalifornien, 29. Mai 2026 /PRNewswire/ -- PeproMene Bio, Inc. gab heute bekannt, dass aktualisierte klinische Daten aus der laufenden Phase-1-Studie zur Bewertung von PMB-CT01, einer in Prüfung befindlichen CAR-T-Zelltherapie, die gegen den Rezeptor für den B-Zell-aktivierenden Faktor (BAFF-R) gerichtet ist, für einen Vortrag auf dem Kongress 2026 der European Hematology Association (EHA) ausgewählt wurden.

Der Vortrag wird Ergebnisse aus dem abgeschlossenen Dosissteigerungsteil der Studie bei rezidiviertem/refraktärem B-Zell-Non-Hodgkin-Lymphom (B-NHL) hervorheben, darunter Patienten, bei denen die Krebserkrankung nach einer standardmäßigen CD19-gerichteten CAR-T-Zelltherapie fortgeschritten war (NCT05370430).
Bei den neun Patienten, die in dieser Phase behandelt wurden, zeigte PMB-CT01 ein vielversprechendes Sicherheitsprofil ohne dosisbegrenzende Toxizitäten, ohne Zytokinfreisetzungssyndrom (CRS) von Grad > 1 sowie ohne Immuneffektorzell-assoziiertes Neurotoxizitätssyndrom (ICANS) von Grad > 1. Sieben von neun Patienten (78 %) erreichten ein vollständiges Ansprechen (CR). Zum letzten Datenschnitt waren keine Rückfälle aufgetreten und alle erzielten Ansprechen hielten weiter an, wobei das längste Ansprechen mehr als 3 Jahre andauerte. Patienten, die auf die Behandlung ansprachen, erreichten zudem einen MRD-negativen Status (minimale Resterkrankung). Dies weist auf tiefe Remissionen ohne nachweisbare verbleibende Krebszellen hin.
Aufbauend auf diesen Ergebnissen nimmt die Studie aktiv Patienten in Erweiterungskohorten für Mantelzelllymphom, großzelliges B-Zell-Lymphom sowie follikuläres Lymphom (FL) auf. Wichtig ist, dass der erste in dieser Erweiterungsphase behandelte Patient – ein Patient mit transformiertem FL (tFL), dessen Erkrankung nach einer CD19-CAR-T-Therapie fortgeschritten war – bei der ersten Beurteilung der Erkrankung ein vollständiges Ansprechen erreichte. tFL ist eine aggressive Form des Lymphoms mit begrenzten etablierten Behandlungsoptionen.
„Wenn eine Krebserkrankung nach einer CD19-CAR-T-Therapie fortschreitet, besteht für Patienten ein erheblicher ungedeckter medizinischer Bedarf, da nur noch sehr begrenzte Behandlungsoptionen verbleiben", sagte Larry W. Kwak, M.D., Ph.D., wissenschaftlicher Gründer von PeproMene Bio. „Diese dauerhaften vollständigen Ansprechen bestätigen BAFF-R klinisch als neuartige Zielstruktur, während das bisher beobachtete günstige Sicherheitsprofil eine künftige Anwendung in der wohnortnahen ambulanten Onkologie und eine weitere Untersuchung bei refraktären Autoimmunerkrankungen unterstützen könnte."
Einzelheiten des Vortrags
Abstract-Titel: Dauerhaftes Ansprechen und günstiges Sicherheitsprofil von BAFF-R-CAR-T-Zellen (PMB-CT01) bei Patienten mit rezidivierten/refraktären B-Zell-Lymphomen nach vorherigem Versagen einer CD19-gerichteten Therapie oder mit CD19-negativer Erkrankung
Abstract: EHA-1611 S287
Datum/Uhrzeit: 14. Juni, 11:00 bis 12:15 Uhr MESZ
Referent: Larry W. Kwak, M.D., Ph.D.
Informationen zu PMB-CT01
PMB-CT01 ist eine gegen BAFF-R gerichtete autologe First-in-Class-CAR-T-Zelltherapie, die in laufenden Phase-1-Studien bei rezidiviertem/refraktärem B-NHL sowie rezidivierter/refraktärer B-ALL untersucht wird. BAFF-R wird fast ausschließlich auf B-Zellen exprimiert und ist für das Überleben der B-Zellen unerlässlich, wodurch die Wahrscheinlichkeit eines Entkommens durch Antigenverlust verringert wird.
Informationen zu PeproMene Bio
PeproMene Bio, Inc. ist ein Biotech-Unternehmen in der klinischen Phase mit Sitz in Irvine, Kalifornien, das neuartige Therapien zur Behandlung von Krebserkrankungen und Immunerkrankungen entwickelt. Weitere Informationen erhalten Sie von Hazel Cheng, Ph.D., Betriebsleiterin von PeproMene Bio, Inc., per E-Mail an Hazel.Cheng@pepromenebio.com oder auf https://pepromenebio.com/.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die Risiken und Unsicherheiten unterliegen, darunter Risiken im Zusammenhang mit der klinischen Entwicklung, behördlichen Entscheidungen, dem therapeutischen Potenzial sowie der Vermarktung. PeproMene Bio, Inc. übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.
Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.
Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.
Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.