NABR: Der U.S. Fish and Wildlife Service lehnt zum zweiten Mal den Antrag von Aktivisten ab, Langschwanzmakaken in das Artenschutzgesetz aufzunehmen

15.07.2026

WASHINGTON, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Am  14. Juli 2026 lehnte der U.S. Fish and Wildlife Service („USFWS") zum zweiten Mal einen Antrag der Organisation „People for the Ethical Treatment of Animals" („PETA") und anderer Aktivistengruppen, Langschwanzmakaken („LTM") (Macaca fascicularis) in das US-Gesetz zum Schutz gefährdeter Arten („ESA") aufzunehmen.

Der U.S. Fish and Wildlife Service kam zu dem Schluss, dass der Antrag von PETA1 auf Aufnahme der LTM-Affen in die Liste des ESA keine substanziellen wissenschaftlichen Informationen enthält, die eine weitere Prüfung rechtfertigen würden. Dies ist bereits das zweite Mal innerhalb der letzten drei Jahre, dass die USFWS einen Antrag von PETA abgelehnt hat, diese nichtmenschliche Primatenart in die Liste aufzunehmen2.

„Die National Association for Biomedical Research würdigt die USFWS für die Durchführung einer gründlichen, wissenschaftlich fundierten Prüfung des von Aktivistengruppen eingereichten Antrags sowie für ihre Feststellung, dass LTM-Affen keine Aufnahme in die Liste des ESA rechtfertigen", erklärte Matthew R. Bailey, President der National Association for Biomedical Research (NABR).

„Aus den Akten geht eindeutig hervor, dass Aktivistengruppen wie PETA versucht haben, das ESA und andere Umweltverfahren als Mittel einzusetzen, um die medizinische Forschung in den Vereinigten Staaten und weltweit zu blockieren oder zu behindern. Dies gefährdet nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Menschen, sondern untergräbt auch den Wert dieser Umweltprozesse, wenn sie als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele eingesetzt werden", fügte Herr Bailey hinzu.

„Die NABR wird sich weiterhin an diesen Prozessen beteiligen, um die medizinische Forschung in den USA und weltweit zu schützen und sicherzustellen, dass Entscheidungen zum Artenschutz auf den besten verfügbaren wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Daten beruhen."

LTM-Affen werden weltweit in großem Umfang in der biomedizinischen Forschung eingesetzt, da sie dem Menschen sehr ähnlich sind. Die Einfuhr und Verwendung dieser nichtmenschlichen Primatenart in der biomedizinischen Forschung unterliegt strengen Vorschriften internationaler Gremien und US-Bundesbehörden.

Die medizinische Forschung mit LTM-Affen war entscheidend für Fortschritte in der regenerativen Medizin3, der Immunologie4, der Krebsforschung5, der Impfstoffentwicklung6 sowie der Pharmakologie7. Die National Institutes of Health (NIH) haben kürzlich eine Übersichtsarbeit veröffentlicht, die die Bedeutung von LTM-Affen für die biomedizinische Forschung bestätigt:8.

„Aufgrund ihrer physiologischen und biologischen Ähnlichkeiten mit dem Menschen sind LTM-Affen eine unverzichtbare Ressource für die präklinische biomedizinische Forschung. Sie tragen zur Entwicklung von Therapien bei, noch bevor diese die Phase der klinischen Studien am Menschen erreichen", sagte Herr Bailey . „LTM-Affen haben maßgeblich zur Entwicklung sowie zur Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit vieler heutiger Medikamente und Therapien beigetragen. Sie sind nach wie vor von unschätzbarem Wert für den biomedizinischen Fortschritt."

Informationen zur National Association for Biomedical Research

Die 1979 gegründete National Association for Biomedical Research (NABR) ist die einzige gemeinnützige Vereinigung gemäß 501(c)(6), die sich für eine solide öffentliche Politik für den humanen Einsatz von Tieren in der biomedizinischen Forschung, Ausbildung und Prüfung einsetzt. Zu den Mitgliedern zählen mehr als 280 Universitäten, medizinische und veterinärmedizinische Fakultäten, Lehrkrankenhäuser, Pharma- und Biotechnologieunternehmen, Patientenverbände sowie wissenschaftliche und fachliche Vereinigungen, die sich auf humane und verantwortungsvolle Tierversuche stützen, um die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit zu fördern. Erfahren Sie mehr über uns unter www.nabr.org.


1  https://www.peta.org/media/news-releases/peta-primate-experts-file-legal-petitions-to-new-administration-to-protect-monkeys-not-profits/

2  https://www.nabr.org/about-nabr/news/fish-wildlife-service-long-tailed-macaques-esa

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8848615/#:~:text=Nicht%20menschliche%20Primaten%20spielen%20eine,von%20degenerativen%20Erkrankungen%20betroffene%20Organe. Regenerative Medizin

4  https://www.nature.com/articles/s41577-018-0005-7. Immunologie

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC9808758/#:~:text=Darüber%20hinaus%20entwickeln%20NHP%20von%20sich%20aus%20Krebserkrankungen,und%20Patienten%20mit%20menschlichen%20Krebserkrankungen. Krebstherapien

6  https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8402317/. Impfstoffentwicklung

7  https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5886327/. Pharmakologie

8  https://orip.nih.gov/about-orip/research-highlights/nonhuman-primate-evaluation-and-analysis-final-report 

Eva Maciejewski

emaciejewski@nabr.org

(202) 967-8305

Cision View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/nabr-der-us-fish-and-wildlife-service-lehnt-zum-zweiten-mal-den-antrag-von-aktivisten-ab-langschwanzmakaken-in-das-artenschutzgesetz-aufzunehmen-302825802.html

Other news

Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026

Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.