BERLIN, 13. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Das gemeinnützige Deutsche Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG) hat seinen aktuellen Jahresbericht veröffentlicht und verzeichnet erneut einen Anstieg der bereitgestellten humanen Gewebetransplantate. Damit leistet das Institut einen wichtigen Beitrag zur Versorgung von Patient:innen mit schweren Gewebedefekten. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung bei den eingegangenen Gewebespenden.

Mehr humane Transplantate abgegeben
Im Jahr 2025 stellte das DIZG 70.594 Allografts bereit – 682 mehr als im Vorjahr. Die Transplantate wurden an klinische Einrichtungen in Deutschland sowie in 26 weitere Länder abgegeben. Mit 9.068 Transplantaten war die Nachfrage im Mai besonders hoch.
Zunahme der eingegangenen Gewebespenden
Im Berichtsjahr spendeten 3.572 Menschen Gewebe, 294 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der postmortalen Spenden stieg von 349 auf 422. Aus diesen Spenden konnte das gemeinnützige Institut 7.831 Einzelgewebe gewinnen – ein Plus von 1.636 gegenüber 2024. Insbesondere die Knochenspenden nahmen deutlich zu (von 3.983 auf 4.839). Auch die Zahl der eingegangenen Hüftkopfspenden aus endoprothetischen Eingriffen erhöhte sich: Sie stieg von 2.946 auf 3.103.
„Jede Zunahme der Gewebespende bedeutet, dass mehr Patient:innen mit schweren Gewebedefekten eine verbesserte Gesundheit und mehr Lebensqualität erreichen können", sagt Geschäftsführer Jürgen Ehlers. „Der Anstieg zeigt zugleich, wie hoch der Bedarf an humanen Transplantaten bereits heute ist. Angesichts möglicher Krisenszenarien dürfte dieser weiter deutlich steigen. Prognosen gehen in Extremsituationen von bis zu 1.000 Schwerverletzten täglich aus. Um ihre Versorgung sicherzustellen, müssen sowohl die postmortale als auch die Lebend-Gewebespende stärker unterstützt werden – durch medizinische Einrichtungen, rechtsmedizinische Institute und politische Entscheidungsträger."
Lange Partnerschaft im Bereich Gewebespende
Bereits seit 2019 engagiert sich das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) für die Gewebespende – als eine der wenigen rechtsmedizinischen Einrichtungen in Deutschland. Prof. Dr. med. Christian Braun, Teamleiter für die Gewebespende des Instituts, spricht im Interview über die enge Zusammenarbeit mit dem DIZG sowie über Beweggründe, Herausforderungen und zukünftigen Handlungsbedarf zur Förderung der Spendenbereitschaft in Deutschland. „Unsere Zustimmungsquote von 52 % zeigt, dass viele Menschen in Deutschland einer Spende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Leider gibt es bislang kein Meldesystem für Personen, die zu Hause versterben und spendewillig sind", so Professor Braun.
Den Jahresbericht können Sie auf www.dizg.de einsehen.
Über das DIZG
Das gemeinnützige Deutsche Institut für Zell- und Gewebeersatz (DIZG) ist ein Arzneimittelhersteller mit Sitz in Berlin und zählt zu den größten pharmazeutisch und biotechnologisch orientierten Non-Profit-Einrichtungen dieser Art in Europa. Das DIZG stellt humane allogene Knochen- und Weichgewebetransplantate und als einzige Einrichtung deutschlandweit zudem autologe Zellkulturen für die Versorgung Schwerbrandverletzter bereit. Kliniken sowie Verbrennungszentren erhalten damit eine lebensrettende Therapieoption für ihre Patientinnen und Patienten.
Ziel ist es, möglichst vielen Menschen mit schwersten Gewebedefekten eine verbesserte Heilungsperspektive zu bieten. Aus diesem Grund fördert das Institut die Gewebespende und entwickelt die Vielfalt der Transplantate mit einer eigenen F&E-Abteilung stetig weiter. Das DIZG engagiert sich darüber hinaus in der Ausbildung junger Talente, sowohl im Rahmen von Abschlussarbeiten als auch mit Stellen für Werkstudierende, z. B. auf dem Gebiet der Biotechnologie.
Seit seiner Gründung im Jahr 1993 hat das DIZG fast 938.600 allogene Gewebetransplantate für medizinische Behandlungen abgegeben. Das DIZG ist eine Schwestereinrichtung der US-amerikanischen MTF Biologics, der weltweit größten Non-Profit-Gewebebank.
Mehr Informationen finden Sie unter www.dizg.de.
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Pressekontakt:
DIZG Deutsches Institut für Zell- und Gewebeersatz gemeinnützige GmbH
Jürgen Ehlers
Tel.: +49 (0)30 6576 3198
E-Mail: markomm@dizg.de
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Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.
Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.
Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.
Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.
Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.