GLOBALE STUDIE ZEIGT WACHSENDE KLUFT ZWISCHEN KI-AMBITIONEN UND KI-KOMPETENZ DER BELEGSCHAFT

21.05.2026
  • 45 % der Führungskräfte erwarten, dass KI-Agenten innerhalb eines Jahres in Arbeitsabläufe integriert werden; nur 30 % der Beschäftigten sagen das Gleiche
  • Lediglich 22 % der Führungskräfte sind sehr zuversichtlich, dass ihre Unternehmen zukunftsfähige Kompetenzen innerhalb der Belegschaft entwickeln
  • Nur 36 % der Führungskräfte geben an, dass ihre Personalstrategie klar aufzeigt, wie KI Chancen für Beschäftigte schafft; nur 39 % beziehen Beschäftigte direkt in die Neugestaltung von Arbeitsplätzen ein

ZÜRICH, 21. Mai 2026 /PRNewswire/ -- Eine globale Studie der Adecco Group unter 2000 Führungskräften der obersten Unternehmensebene in 13 Ländern zeigt, dass Unternehmen die Einführung von KI beschleunigen. Vielen fehlt jedoch die nötige klare Führung, das Vertrauen der Belegschaft sowie der Aufbau von Kompetenzen, um die Einführung in messbare Ergebnisse zu überführen. Die Befragten sind für mehr als 8,6 Millionen Beschäftigte verantwortlich und ihre Antworten geben damit aus Sicht der obersten Führungsebene Einblick darin, wie KI Strategie und Kompetenzen verändert und wie gut Unternehmen organisatorisch darauf vorbereitet sind.

 

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Der Bericht „The human premium: Leadership beyond the algorithm" (Der menschliche Mehrwert: Führung jenseits des Algorithmus) zeigt, dass 45 % der Führungskräfte erwarten, dass KI-Agenten innerhalb der nächsten 12 Monate in Arbeitsabläufe integriert werden. Doch nur 36 % geben an, dass ihre Personalstrategie klar aufzeigt, wie KI Chancen für Beschäftigte schaffen wird. Dies verweist auf eine wachsende Kluft zwischen den KI-Ambitionen der Unternehmen und der KI-Kompetenz ihrer Belegschaft.

Denis Machuel, Geschäftsführer von The Adecco Group, sagte:

„KI mag sich mit Softwaregeschwindigkeit entwickeln, doch Vertrauen in Organisationen entsteht im menschlichen Tempo. Unternehmen, die diese Kluft ignorieren, werden Schwierigkeiten haben, Pilotprojekte in Leistung umzusetzen. Erfolgreich werden diejenigen sein, die Technologie mit Transparenz, Verantwortlichkeit sowie einem klaren Weg verbinden, wie Beschäftigte sich anpassen können. Unternehmensleiter tragen eine grundlegende Verantwortung dafür, dass Menschen und Technologie harmonisch zusammenarbeiten können."

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ASTA Energy Solutions AG definiert Prüfer- und Vergütungsagenda für 2026

04.05.2026

Die ASTA Energy Solutions AG hat ihre Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Das Treffen soll am Montag, 1. Juni 2026, um 14:00 Uhr MESZ im Hotel InterContinental Vienna in der Wiener Johannesgasse stattfinden. Das Unternehmen mit der ISIN AT100ASTA001 will auf der Versammlung zentrale Beschlüsse für das abgelaufene Geschäftsjahr 2025 sowie Weichenstellungen für 2026 fassen.

Auf der Tagesordnung stehen unter anderem die Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht sowie des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025. Die Anteilseigner sollen außerdem über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinns entscheiden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 zu entlasten.

Eine weitere Kernfrage betrifft die Corporate-Governance-Struktur in den kommenden zwölf Monaten: Die Aktionäre sollen den Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026 wählen. Zugleich soll ein Prüfer für die (konsolidierte) Nachhaltigkeitsberichterstattung bestellt werden, sofern eine solche Berichterstattung gesetzlich erforderlich ist. Ebenfalls zur Abstimmung steht eine Vergütungspolitik, die den Rahmen für künftige Bezüge der Organmitglieder vorgibt.

Die Gesellschaft stellt die einschlägigen Unterlagen zur Hauptversammlung ab spätestens 11. Mai 2026 auf ihrer Internetseite unter https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur Verfügung; sie werden auch am Tag der Versammlung vor Ort aufliegen. Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals ausmachen, können gemäß § 109 AktG zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung setzen. Entsprechende schriftliche Verlangen, jeweils mit begründetem Beschlussvorschlag, müssen der Gesellschaft bis spätestens 11. Mai 2026 zugehen – per Post oder Boten an den Sitz in Oed 1, 2755 Oed (Bezirk Wiener Neustadt), per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an hauptversammlung@astagroup.com oder via SWIFT ISO 15022 unter Angabe der ISIN AT100ASTA001.

Formell verlangt das Unternehmen für solche Anträge eine eigenhändige Unterschrift oder firmenmäßige Zeichnung aller Antragsteller, bei elektronischer Übermittlung eine qualifizierte elektronische Signatur beziehungsweise bei SWIFT-Übermittlung eine entsprechende Nachricht (MT598 oder MT599). Die Antragsteller müssen die Aktien seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung halten. Mit dieser Ausgestaltung der Aktionärsrechte betont ASTA Energy Solutions formale Teilhabe- und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Vorfeld der Hauptversammlung, bevor die Investoren im Juni über Bilanzgewinn, Organentlastungen, Prüfungsmandate und die künftige Vergütungspolitik abstimmen.