AutoFlight V5000 Matrix schließt Flug in „heterogener Dreierformation" ab und leitet damit offiziell die Lufttüchtigkeitszertifizierung ein

24.05.2026

KUNSHAN, China, 24. Mai 2026 /PRNewswire/ -- AutoFlight hat einen Demonstrationsflug in heterogener Dreierformation erfolgreich absolviert, bestehend aus einer V5000 Matrix und zwei eVTOL-Flugzeugen der V2000-Serie. Im Rahmen der Mission wurden zentrale Funktionen wie Kommunikationsverbindungen, Routenplanung, Flugkoordination und Sicherheitskontrolle auf 5-Tonnen- und 2-Tonnen-Plattformen erfolgreich getestet. Zudem demonstriert dies die Systemintegration von AutoFlight sowie den koordinierten Einsatz mehrerer Flugzeuge in den Bereichen Logistik in niedrigen Flughöhen, Katastrophenschutz, maritime Unterstützung und regionale Luftverkehrsnetze.

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Als Flaggschiff im Produktportfolio „From Small to Big, From Cargo to Passengers" von AutoFlight ist die V5000 Matrix für Schwerlast-, Langstrecken- und Punkt-zu-Punkt-Einsätze mit hohem Wert konzipiert. Nach ihrem Übergangsflug im Februar 2026 ist die hybrid-elektrische Frachtvariante V5000CGH offiziell in die Lufttüchtigkeitszertifizierung eingetreten und wechselt damit von der F&E-Validierung zu einem standardisierten Lufttüchtigkeitszulassungsverfahren.

Die V5000CGH verfügt über ein maximales Startgewicht von 5.700 kg, 1,5 Tonnen Nutzlast, 14 m³ Laderaum (für zwei AKE-Container), eine Fluggeschwindigkeit von 280 km/h und eine Reichweite von 1.500 km. Sie durchbricht die Grenzen von Nutzlast, Reichweite und Kosten und erweitert die eVTOL-Anwendungen auf die Langstrecken- und Schwerlastlogistik.

Darüber hinaus unterstützt die V5000CGH groß angelegte Notfallrettungseinsätze, die Energieversorgung vor der Küste sowie die interprovinzielle Schwerlastlogistik und ersetzt damit die traditionelle langsame Lieferung durch schnellen, flexiblen Transport in niedriger Höhe.

AutoFlight verfolgt einen sicherheitsorientierten, regelbasierten Ansatz. Sein Lufttüchtigkeitsteam bringt Erfahrung aus den Programmen ARJ21-700, C919 und Diamond DA42 mit. Die V2000CG CarryAll von AutoFlight hat die vollständigen Lufttüchtigkeitszertifikate (TC, PC, AC) der CAAC erhalten, während sich die V2000EM Prosperity in der Konformitätsprüfung befindet.

AutoFlight wird die strikte Einhaltung der Lufttüchtigkeitsvorschriften fortsetzen, um die Tests, Flugversuche und die Zertifizierung der V5000CGH zu beschleunigen, die kommerzielle Nutzung von eVTOLs mit hoher Nutzlast und großer Reichweite voranzutreiben und eine nachhaltige Logistikinfrastruktur in niedriger Flughöhe aufzubauen.

AutoFlight V5000 Matrix Officially Kicks Off Airworthiness Certification

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Helmpflicht bis 16 am E-Scooter, bis 14 am E-Bike: Neue Regeln im Überblick

04.05.2026

Österreich zieht angesichts steigender Unfallzahlen bei E-Scootern und E-Bikes die Regeln an. Mit 1. Mai tritt eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, die vor allem Jugendliche stärker in die Pflicht nimmt. Kernpunkte sind eine ausgeweitete Helmpflicht für junge Lenkerinnen und Lenker sowie technische Vorgaben und ein niedrigeres Alkohollimit für E-Scooter. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sieht in den Änderungen einen Schritt zu mehr Sicherheit, fordert aber über die gesetzlichen Mindeststandards hinaus das Tragen von Helmen in allen Altersgruppen.

Die Helmpflicht wird nach Fahrzeugkategorien und Alter differenziert. Auf herkömmlichen, muskelbetriebenen Fahrrädern bleibt es bei der bekannten Regel: Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr ist ein Helm verpflichtend. Für E-Bikes mit Pedalen steigt die Altersgrenze nun auf 14 Jahre, für E-Scooter gilt ab Mai eine Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag. Wer sich nicht daran hält, muss mit saftigen Strafen rechnen: Für 14- oder 15-Jährige ohne Helm am E-Scooter sind theoretisch bis zu 726 Euro Geldstrafe vorgesehen, in der Praxis rechnen Experten mit Beträgen zwischen 50 und 100 Euro. Das KFV verweist zugleich darauf, dass die Mehrheit der Verunfallten deutlich älter ist als die nun gesetzlich erfassten Altersgruppen.

Parallel zu den Altersvorgaben verschärft der Gesetzgeber die technischen und alkoholrechtlichen Bestimmungen für E-Scooter. Künftig müssen die elektrischen Roller mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein. Zudem sinkt die Promillegrenze für E-Scooter-Lenker von bisher 0,8 auf 0,5 Promille und liegt damit unter jener für Rad- und E-Bike-Fahrer, für die weiterhin ein Limit von 0,8 Promille gilt. Die Anpassungen verstehen sich als Reaktion auf eine hohe Zahl von Unfällen mit E-Scootern, etwa knapp 2.100 Vorfälle in einem Bundesland innerhalb eines Jahres. Eine weitere StVO-Anpassung ist für 1. Oktober angekündigt, sie soll unter anderem E-Mopeds betreffen, die derzeit noch als Fahrräder gelten.

Verkehrssicherheitsexperten und Medizinerinnen mahnen, die neuen gesetzlichen Mindestvorgaben nicht als Obergrenze zu verstehen. KFV-Direktor Christian Schimanofsky betont, dass in Österreich pro Jahr rund 1.000 schwere Kopfverletzungen verhindert werden könnten, würden alle E-Bike- und E-Scooter-Nutzerinnen und -Nutzer einen Helm tragen. Laut KFV sind beim E-Bike 97 Prozent der Verletzten 14 Jahre oder älter, bei E-Scootern sind 82 Prozent der Verletzten 16 Jahre oder älter – also Gruppen, für die keine Helmpflicht vorgesehen ist. Die Anästhesistin und Notärztin Rebana Scherzer verweist auf Schädel-Hirn-Verletzungen als eine der häufigsten Todesursachen nach Unfällen und warnt vor schweren Langzeitfolgen, insbesondere bei älteren Menschen. Das KFV startet daher begleitend zur StVO-Novelle eine Informationskampagne und empfiehlt altersunabhängig das Tragen eines Helms.