Wildvögel als Überträger: Ministerium warnt vor Kontakt zu Geflügel

10.03.2026


Nach Ausbrüchen in Brandenburg und Bayern warnt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerium vor dem Risiko einer Infektion mit der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel. Die Gefährdungslage sei mit der ohnehin bereits seit dem vergangenen Herbst verstärkt grassierenden Geflügelpest vergleichbar, heißt es auf Anfrage. Beide Viren zirkulieren aktuell bei Wildvögeln, was die Übertragungsgefahr auf Nutzgeflügel erhöht.

Für Geflügelhalter gilt eine strikte Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die auch als "atypische Geflügelpest" bezeichnet wird. Das Ministerium fordert Landwirte auf, die "Grundregeln der Biosicherheit" einzuhalten und besonders den Kontakt ihrer Tiere zu Wildvögeln zu vermeiden. Zusätzlich muss der Gesundheitszustand der Tiere gewissenhaft kontrolliert werden, um frühe Anzeichen einer Infektion zu erkennen.

Ende Februar hatte das für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald über den bundesweit ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 30 Jahren bei Geflügel in Brandenburg informiert. Kurz danach folgten Ausbrüche in Bayern. Laut FLI gibt es aktuell 21 bestätigte Seuchenfälle. Die Erkrankung verläuft bei den Tieren in der Regel tödlich, während das Virus für den Menschen ungefährlich ist.

In Sachsen-Anhalt plant das Landwirtschaftsministerium für Mitte März Gespräche mit Vertretern des Wirtschaftsverbandes Eier und Geflügel und der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt. Ziel ist die Diskussion von Möglichkeiten zur Verbesserung der Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen. Landwirte werden angehalten, bei Symptomen wie Schwäche, zurückgehender Legeleistung, Durchfall oder Atemnot umgehend tierärztlichen Rat einzuholen.

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Nach Anschlag vom Februar 2025: Villach erweitert Netz an Überwachungskameras

16.03.2026


Die Stadt Villach und die Landespolizeidirektion Kärnten bauen die polizeiliche Videoüberwachung im Zentrum der Draustadt deutlich aus. Zu den bisher zwei installierten Kameras in der Lederergasse kommen vier zusätzliche Systeme hinzu. Der überwachte Bereich spannt sich damit vom Rathausplatz über den Haupt- und Kirchenplatz sowie die 10.-Oktober-Straße bis zur Draubrücke mit Draulände. Darüber hinaus werden auch der Bahnhofsvorplatz und der Nikolaiplatz künftig rund um die Uhr von den Kameras erfasst.

Die Polizei verweist vor allem auf zwei Ziele: Prävention und subjektives Sicherheitsgefühl. Die sichtbare Präsenz der Kameras solle potenzielle Straftäter von vornherein abschrecken und gleichzeitig das Empfinden von Sicherheit bei Bewohnern und Besuchern der Innenstadt stärken, heißt es aus dem Polizeiapparat. Aus diesem Grund werde ausdrücklich auf verdeckte Systeme verzichtet und auf eine gut erkennbare Installation gesetzt.

Kommt es in den erfassten Zonen dennoch zu Delikten, können die Aufzeichnungen als Sachbeweis in kriminalpolizeilichen Ermittlungen dienen. Die Videodaten werden nach Angaben der Polizei grundsätzlich für 48 Stunden gespeichert. Im Anlassfall, etwa bei Sachbeschädigungen, fordert die Kriminalpolizei das Material gezielt an. Zusätzlich besteht in der Hauptdienststelle der Polizei eine ständige Zugriffsmöglichkeit auf die laufenden Bilder der Überwachungskameras.

Auslöser für den Antrag auf den Ausbau war ein Terroranschlag am 15. Februar 2025, nach dem das Polizeikommissariat Villach zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verlangte. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Ausweitung der Videoüberwachung als „maßgeschneiderte Maßnahme“, die dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung trage. Die Kärntner Landespolizeidirektion hebt Videoüberwachung an ausgewählten öffentlichen Orten als ein zentrales Instrument der Kriminalitätsbekämpfung hervor und verweist auf den intensiven Abstimmungsprozess mit der Stadt Villach bei der Festlegung der betroffenen Bereiche.