
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in einer Steueraffäre rund um den Unternehmer Siegfried Wolf Anklage erhoben. Vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien sollen sich neben Wolf auch der ehemalige Finanzminister Hans-Jörg Schelling (ÖVP) sowie eine frühere Leiterin eines Finanzamts in Niederösterreich verantworten. Im Zentrum steht ein Steuernachlass in Höhe von rund 630.000 Euro, den das zuständige Finanzamt dem Investor gewährt hatte.
Wolf, der als ehemaliger Magna-Manager auftritt und im Bezirk Wiener Neustadt wohnhaft ist, soll laut WKStA der damaligen Finanzamtsleiterin 2018 angeboten haben, sie bei ihrer Bewerbung um die Leitung eines anderen Finanzamts zu unterstützen. Im Gegenzug sollte sie seinen Antrag auf Steuernachsicht genehmigen. Dieses Angebot sei bei einem Treffen auf der Autobahnraststation Guntramsdorf unterbreitet worden. Weder dieses Treffen noch der weitere Nachrichtenaustausch oder das angeblich korruptive Angebot seien in den Akten dokumentiert worden, andere mit der Steuersache befasste Beamte seien darüber nicht informiert gewesen.
Die frühere Finanzamtschefin soll das Angebot angenommen haben. Der Anklage zufolge veranlasste sie intern Schritte gegen die Rechtsansicht ihres Stellvertreters, der zugleich als zuständiger Fachvorstand für die abgabenrechtliche Beurteilung fungierte, und genehmigte den Antrag etwa sechs Wochen nach dem ersten Treffen. Zudem wirft die WKStA ihr vor, im Jahr 2019 ihre Amtsverschwiegenheit verletzt zu haben, indem sie geheime Informationen aus dem Verfahren zum möglichen Widerruf der gewährten Steuernachsicht an Wolf weitergegeben habe.
Besonders politisch brisant ist die Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Schelling. Nach Ende seiner Amtszeit soll er laut WKStA den damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, ersucht haben, sich „parteilich“ dafür einzusetzen, dass Wolf seine Steuerschuld erlassen werde. Wolf wird Bestechung und Bestimmung zum Amtsmissbrauch zur Last gelegt, die frühere Finanzamtsleiterin unter anderem wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und Verletzung der Geheimhaltungspflicht angeklagt, gegen Schelling richtet sich der Vorwurf der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Eine inhaltliche Stellungnahme der Angeklagten zu den nun erhobenen Vorwürfen ist in den vorliegenden Unterlagen nicht enthalten.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) verschärft im Konflikt um die Zukunft der Wahlärzte den Ton gegenüber der Politik. Kammerpräsident Johannes Steinhart sprach von einem „Dauerangriff auf die Wahlärzte“ und wandte sich gegen Überlegungen von Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), Honorare zu deckeln und Wahlärzte stärker zu Kassenleistungen zu verpflichten. Statt Druck brauche es eine Attraktivierung des Kassensystems, betonte Steinhart bei einer Pressekonferenz in Wien.
Vizepräsident Edgar Wutscher machte deutlich, dass aus Sicht der Ärzteschaft nicht die Wahlärzte für unbesetzte Kassenstellen verantwortlich seien, sondern die mangelnde Attraktivität der Kassenmedizin. Viele Medizinerinnen und Mediziner entschieden sich für das Wahlarztsystem, weil Arbeits- und Rahmenbedingungen im Kassensystem nicht zu ihren Lebensrealitäten passten. Als Beispiel nannte Wutscher die Situation in unterversorgten Regionen, in denen Spitalsärzte zwar zusätzlich tätig sein wollten, von der Sozialversicherung aber keine kassenärztliche Tätigkeit genehmigt bekämen und daher nur als Wahlärzte ordinieren könnten.
Steinhart und Wutscher stellten dem von der Politik diskutierten Instrumentarium von Honorarobergrenzen und Verpflichtungen ein Bündel an Strukturmaßnahmen gegenüber. Kassenpraxen müssten so gestaltet werden, dass sie eine „Magnetwirkung“ für junge Ärztinnen und Ärzte entfalten, forderte Steinhart. Die ÖÄK verweist auf Teilzeitmodelle, flexiblere Öffnungszeiten und „zukunftsorientierte“ Kassenverträge als Hebel, um den öffentlichen Bereich zu stärken, ohne ein funktionierendes Wahlarztsystem einzuschränken.
Scharf kritisierte die Kammer das aus ihrer Sicht zunehmende Element des Zwangs in der Gesundheitspolitik – sowohl gegenüber Wahlärzten als auch gegenüber Medizinabsolventen, etwa bei Überlegungen zu verpflichtenden Arbeitsdiensten. „Wir sind ein freier Beruf“, sagte Steinhart. Patientinnen und Patienten hätten Anspruch darauf, von Ärztinnen und Ärzten behandelt zu werden, die nicht unter ökonomischem Druck oder politischem Zwang stünden. Die Ärzteschaft wiederum habe das Recht, ohne Zwangsverpflichtungen durch die Politik arbeiten zu können. Neben den Wahlarzt-Plänen bezeichnete die ÖÄK auch die verpflichtende Diagnose-Codierung ab Jahresmitte einmal mehr als problematisch.
Unterstützung kam aus der Kurie der niedergelassenen Ärzte. Deren Vizeobfrau Naghme Kamaleyan-Schmied verwies darauf, dass viele Ärztinnen und Ärzte in das Wahlarztsystem wechseln, weil sie dort mehr Zeit für einzelne Patienten aufbringen können als im eng getakteten Kassensystem. Für die Ärztekammer ist klar: „Jeder Kassenarzt mehr ist ein Gewinn für das System – egal ob in Voll- oder Teilzeit“, so Wutscher. Dies sei aber nur über attraktivere Bedingungen im Kassenbereich zu erreichen, nicht über Eingriffe in die Wahlpraxen.