Waadt stimmt für breite Steuersenkung – Regierung warnt vor Steuerausfällen

08.10.2026


Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am Abstimmungssonntag mehrere richtungsweisende Entscheide auf nationaler und kantonaler Ebene gefällt. Auf Bundesebene scheiterten sowohl die Neutralitätsinitiative als auch die Ernährungsinitiative deutlich – beide Vorlagen verfehlten Volks- und Ständemehr klar, kein Kanton stellte sich hinter die Projekte. Parallel dazu nutzten die Kantone den Urnengang für eigene Reformvorhaben, die von kostenloser Verhütung über Steuersenkungen bis zu Fragen des Demonstrationsrechts und des Stimmrechtsalters reichten.

Für den markantesten Akzent sorgte der Kanton Genf. Die Stimmberechtigten nahmen eine Volksinitiative an, wonach der Kanton künftig die Kosten für alle «bewährten Methoden» der Verhütung übernimmt – darunter die Antibabypille, Spiralen, Hormonbehandlungen und Kondome. Rund 58 Prozent sagten Ja und machten Genf damit zum ersten Kanton der Schweiz, der Verhütungsmittel kostenlos zur Verfügung stellt. Befürworterinnen verwiesen auf hohe Kosten, die insbesondere Frauen vor schwierige Wahlentscheidungen stellten, und auf eine im schweizweiten Vergleich hohe Abtreibungsrate. Gegner argumentierten mit geschätzten Mehrkosten von rund 20 Millionen Franken jährlich und pochten auf individuelle Eigenverantwortung.

Im Kanton Waadt setzte sich eine Steuerinitiative durch, die eine pauschale Senkung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern um 12 Prozent vorsieht. Rund 53 Prozent der Stimmenden unterstützten die Vorlage «Steuersenkungen für alle», die ab der Steuerperiode 2027 greifen soll. Die Gemeindesteuern bleiben davon unberührt. Die Kantonsregierung hatte vor jährlichen Mindereinnahmen von 272 Millionen Franken gewarnt, konnte damit aber keine Mehrheit überzeugen. Der Entscheid reiht sich in eine Debatte um Kaufkraft und Standortattraktivität ein, deren finanzpolitische Konsequenzen sich erst in den kommenden Jahren vollständig zeigen werden.

Andernorts zogen die Stimmberechtigten Grenzen. Im Kanton Graubünden scheiterte die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre deutlich, 67 Prozent legten ein Nein in die Urne. Graubünden fügt sich damit in eine Reihe von Kantonen ein, die ähnliche Vorstösse in den vergangenen Jahren verworfen haben, darunter Luzern, Aargau, Zürich, Bern, Uri und Neuenburg. Glarus bleibt vorerst der einzige Kanton, in dem 16-Jährige an die Urne dürfen. In Basel-Stadt lehnte eine klare Mehrheit von 64 Prozent die sogenannte Anti-Chaoten-Initiative ab, die gewalttätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Demonstrationen stärker zur Kasse bitten und unbewilligte Kundgebungen einschränken wollte. Der Entscheid zeigt, dass die Bevölkerung zusätzliche Eingriffe ins Demonstrationsrecht skeptisch beurteilt, während andere Kantone gezielt sozial- und steuerpolitische Weichen neu stellen.

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Bonvalot-Fall: Vogl verlangt vertrauensbildende Maßnahmen von der Polizei

08.10.2026


Die Festnahme des freien Journalisten Michael Bonvalot bei einer Versammlung in Steyr entwickelt sich in Österreich zu einem politischen Streitfall über das Verhältnis von Polizei, Demonstrationsrecht und Pressefreiheit. Bonvalot wollte nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über einen „Aufmarsch der rechten Verschwörungsszene“ berichten, als er trotz gültigem Presseausweis von Einsatzkräften abgeführt wurde. Inzwischen ist ein Video des Vorfalls online, das die Debatte zusätzlich anheizt.

Steyrs Bürgermeister Markus Vogl (SPÖ) machte den Einsatz beim Sicherheitsgipfel mit der Polizei zum Thema und sprach von einem Vorgang, der „schwer zu verdauen“ sei. Nicht nur die Versammlungsfreiheit sei ein „hohes Gut“, betonte er, sondern ebenso die Pressefreiheit. Journalisten müssten bei solchen Einsätzen genauso geschützt werden wie Demonstrationsteilnehmer. Laut Vogl hatte Bonvalot aus rund 50 Metern Abstand berichten sollen und sich mit einem gültigen Presseausweis ausgewiesen.

Der Bürgermeister knüpfte seine Kritik an eine breitere Auseinandersetzung über die seit Jahren stattfindenden sonntäglichen Aufmärsche in Steyr. Diese sogenannten Spaziergänge, deren jüngste Ausgabe die 300. gewesen sein soll, hätten sich nach seinen Worten „bedauerlicherweise zu einer Anlaufstelle für demokratiefeindliche Gruppen“ entwickelt – mit prominenter Beteiligung von Szenefiguren wie Gottfried Küssel und Ken Jebsen. Während die Polizei bislang keine Gründe für ein Verbot dieser Versammlungen gesehen habe, entstehe nun der Eindruck, dass gegenüber einem Berichterstatter mit „zweierlei Maß“ gemessen werde. Vogl fordert von der Exekutive daher „vertrauensbildende Maßnahmen“; der Eindruck, polizeijuristische Einschätzungen gälten nicht für alle gleich, sei „untragbar“.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte sich demonstrativ hinter die Einsatzkräfte. Er verteidigte das Vorgehen der Polizei am Donnerstag als „verhältnismäßig und korrekt“ und widersprach damit der Darstellung, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Arbeit der Medien. Details zu der Einsatzbewertung blieben zunächst knapp, doch die veröffentlichten Videoaufnahmen dürften sowohl von Kritikern als auch von Befürwortern der Polizei genau analysiert werden. Während Vogl betont, er wolle trotz der guten bisherigen Zusammenarbeit mit der Polizei „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, signalisiert das Innenministerium Rückendeckung für die Einsatzlinie vor Ort – ein Spannungsfeld, das die Diskussion über die Grenzen und den Schutz journalistischer Arbeit bei Demonstrationen weiter befeuern dürfte.