Vier von fünf Fällen im privaten Umfeld: Tirol reagiert auf häusliche Gewalt

08.10.2026


Die Tiroler Beratungsstelle für Gewaltprävention drängt angesichts tausender polizeilicher Einsätze bei häuslicher Gewalt auf eine Ausweitung der verpflichtenden Beratungsstunden für Gefährder. Seit Bestehen der Einrichtung im Jahr 2021 wurden in Tirol 4.150 Anlassfälle registriert, bei denen Betretungs- und Annäherungsverbote ausgesprochen wurden und die Polizei einschreiten musste. Projektleiterin Jolanda Stricker sprach bei einer Pressekonferenz in Hall in Tirol von einer "konstanten" Zahl an Gefährdern und verwies auf eine vermutlich deutlich höhere Dunkelziffer.

Rund 90 Prozent der Gefährder sind laut der Einrichtung männlich, zehn Prozent weiblich. Etwa drei Viertel der Betroffenen sind zwischen 20 und 50 Jahre alt. In rund der Hälfte der Fälle kommt es zu Gewalt in aufrechten Ehen oder Partnerschaften, weitere 15 Prozent ereignen sich nach dem Ende einer Beziehung. Rund 20 Prozent der Fälle gelten als generationsübergreifende Gewalt, etwa zwischen Eltern und Kindern. Nach Angaben der Beratungsstelle wird Gewalt damit überwiegend im familiären und partnerschaftlichen Umfeld ausgeübt.

Personen mit einem polizeilich verhängten Betretungs- oder Annäherungsverbot sind derzeit verpflichtet, sechs Beratungsstunden in Anspruch zu nehmen. Diese Vorgabe sei im Sicherheitspolizeigesetz verankert und stelle "einen Schritt in die richtige Richtung" dar, so Stricker. Die Sitzungen würden bewusst möglichst rasch nach der Tat angesetzt. Sie basierten auf dem Konzept des "Window of Opportunity": Unmittelbar nach der Gewalthandlung sei das Unrechtsbewusstsein besonders ausgeprägt, Gefährder zeigten sich in dieser Phase erfahrungsgemäß am zugänglichsten für Interventionen und Verhaltensänderungen.

Aus Sicht der Fachstelle reicht der derzeitige Rahmen dennoch nicht aus. Zusätzliche Beratungsstunden seien "überaus wünschenswert" und würden voraussichtlich messbare positive Effekte haben, sagte Stricker. Eine bloße Forderung aus Tirol sei jedoch nicht ausreichend, da für eine Erhöhung der verpflichtenden Stunden eine Änderung des Sicherheitsgesetzes erforderlich wäre. Obwohl die Beratungsstelle dem Innenministerium unterstellt ist, müsste die Bundesregierung eine entsprechende Anpassung im Gesetz verankern. Adressiert wurden dabei explizit die Koalitionsparteien auf Bundesebene.

Zur Diskussion um mögliche weitere Maßnahmen, darunter die geplante elektronische Fußfessel für Gefährder, äußerte sich Stricker zurückhaltend. Ein solcher Schritt müsse "zumindest gut durchdacht" sein, betonte sie. Offen sei etwa, für welche Art von Gefährdern eine Fußfessel konkret zum Einsatz kommen sollte. Bevor zusätzliche Überwachungsinstrumente eingeführt würden, plädiert die Tiroler Einrichtung dafür, zunächst das bestehende, auf Beratung und kurzfristige Intervention ausgerichtete System rechtlich und zeitlich auszuweiten.

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Externe Prüfer sehen Wiener MAK nach Raubüberfall ohne Fehlverhalten

08.10.2026


Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.

Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.

Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.

Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.