Union warnt vor falschen Erwartungen an „Nur Ja heißt Ja“ – unterstützt längere Verjährung

12.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.

Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.

Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

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Taufliegen als Indikatoren: Urbanisierung spiegelt sich in Wiens Insektenwelt wider

15.06.2026


Die Artenvielfalt von Taufliegen (Drosophila) im Raum Wien ist in den vergangenen drei Jahrzehnten massiv eingebrochen. Forschende des Naturhistorischen Museums (NHM) Wien berichten, dass die Zahl der in der Stadt nachgewiesenen Arten im Vergleich zu einer Erhebung aus dem Jahr 1994 um rund 50 Prozent gesunken ist. Die Ergebnisse, die nun im Fachjournal „Ecology and Evolution“ veröffentlicht wurden, deuten darauf hin, dass vormals häufige Arten durch zugewanderte Taufliegen verdrängt worden sein könnten.

Grundlage der aktuellen Analyse ist das Citizen-Science-Projekt „Vienna City Fly“, das 2024 einfache Fliegenfallen an freiwillige Laienforscher in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verteilte. Die zurückgesandten Proben wurden für die nun publizierte Studie gezielt auf Fänge in unmittelbarer Nähe menschlicher Siedlungen beschränkt – also auf Innenräume, Balkone und Gärten. Damit liegt ein detailliertes Bild jener Drosophila-Gemeinschaft vor, die besonders eng an vom Menschen geprägte Lebensräume gebunden ist.

Insgesamt wurden mehr als 18.000 Taufliegen gesammelt und taxonomisch bestimmt; dabei identifizierte das Team um NHM-Forscher Martin Kapun 13 Drosophila-Arten. Bemerkenswert ist der Nachweis zweier Arten, die bislang in Österreich nicht registriert waren: Drosophila (D.) mercatorum und D. virilis. D. mercatorum ist ursprünglich in den USA, Mexiko und Südamerika verbreitet und wurde im vergangenen Jahrhundert nach Europa eingeschleppt, D. virilis stammt aus Asien und hat sich erst seit relativ kurzer Zeit über die nördliche Hemisphäre ausgebreitet.

Die Zusammensetzung der Populationen zeigt eine deutliche Verschiebung hin zu wenigen dominanten Generalisten. D. mercatorum mit rund 8.800 Nachweisen und die Modellorganismus-Art D. melanogaster mit etwa 6.700 Funden waren die mit Abstand häufigsten Spezies in den Proben. „Dominiert wird die Drosophila-Population im Wiener Stadtgebiet von Generalisten mit starker Affinität zum Menschen“, erklärte Kapun der Austria Presse Agentur zufolge. Die Ergebnisse unterstreichen, dass zunehmende Verbauung und die starke Prägung durch menschliche Siedlungen mit einem Rückgang der Biodiversität einhergehen können – auch bei unscheinbaren Insekten, die als wichtige Indikatoren für den Zustand urbaner Ökosysteme gelten.