Studie: Selbst Nicht-Künstler liefern bessere Zeichnungen als KI-Modelle

30.03.2026


Künstliche Intelligenz hat in den vergangenen Jahren bei Sprachverarbeitung und Fotogenerierung rasant aufgeholt. In einem Bereich bleibt sie jedoch deutlich zurück: beim künstlerisch-kreativen Zeichnen. Das zeigt eine im Fachjournal „Advanced Science“ veröffentlichte Studie eines Forschungsteams der Universität Barcelona mit Beteiligung von Wissenschaftern der Universität Wien. In standardisierten Zeichenaufgaben schnitten Menschen klar besser ab als ein KI-System – selbst Personen ohne künstlerische Ausbildung lagen vor den Algorithmen.

Die Forscherinnen und Forscher um Erstautorin Silvia Rondini und Co-Studienleiter Xim Cerdá-Company untersuchten, wie gut generative KI mit visuell-kreativen Aufgaben zurechtkommt. Während große Sprachmodelle und Bildgeneratoren in vielen Anwendungsfeldern Ergebnisse erzielen, die mit menschlichen Leistungen vergleichbar sind, sei das Potenzial der Systeme beim Zeichnen bislang kaum empirisch analysiert worden, schreiben die Autoren. Aus Wien waren unter anderem Paula Angermair Barkai und Matthew Pelowski von der Fakultät für Psychologie beteiligt.

Für das Experiment erhielten unterschiedliche Gruppen identische, stark reduzierte visuelle Reize: meist einzelne oder wenige Linien auf weißem Hintergrund, die als Ausgangspunkt für Zeichnungen dienten. Insgesamt nahmen 272 bildende Künstlerinnen und Künstler sowie 276 Personen ohne künstlerische Ausbildung teil. Parallel wurden ein mit menschlichen Zeichnungen trainiertes KI-System unter zwei Bedingungen – einmal mit menschlicher Unterstützung, einmal als autonomer Agent – denselben Aufgaben ausgesetzt. Die so entstandenen Bilder wurden anschließend bewertet, wobei das Urteil „sehr eindeutig pro Mensch“ ausfiel.

Die Ergebnisse sind in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen zeigen sie, dass selbst laienhafte Zeichnerinnen und Zeichner das KI-System im kreativen Umgang mit minimalen visuellen Stimuli übertreffen. Zum anderen deuten die Resultate darauf hin, dass der aktuelle Vorsprung generativer Modelle in text- und fotobasierten Anwendungen nicht ohne Weiteres auf alle Formen kreativer Produktion übertragbar ist. Für die weitere Entwicklung von KI in künstlerischen Bereichen bleibt damit offen, wie sich Algorithmen an Aufgaben annähern können, die stark von menschlicher Vorstellungskraft, Kontextdeutung und ästhetischer Intuition geprägt sind.

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Rechtsgutachten hält Österreichs Paketabgabe für verfassungs- und unionsrechtswidrig

12.06.2026


Die österreichische Bundesregierung plant mit 1. Oktober die Einführung einer umstrittenen Paketsteuer von 2 Euro pro Sendung für große Online-Händler. Betroffen wären Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro, insgesamt 16 Plattformen und Händler, wie der Handelsverband mitteilt. Dazu zählen unter anderem Amazon, Otto, Temu, Zalando, Shop-Apotheke, Ebay.at/Ebay.de, Best Secret, Mediamarkt, AliExpress, Apple, Shein, Universal, Ikea und XXXLutz. Laut Schätzungen des Marktforschers EBCD basiert die Auswahl auf den jeweiligen Online-Umsätzen.

Indirekte Auswirkungen erwartet der Handelsverband für rund 4.000 österreichische Händler, die ihre Waren über diese großen Online-Marktplätze vertreiben. Offen ist, ob der heimische Marktplatz für generalüberholte Gebrauchsgüter, Refurbed, mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro ebenfalls unter die Abgabe fallen wird. Das Finanzministerium kalkuliert mit einem jährlichen Aufkommen von rund 280 Millionen Euro aus der Paketsteuer. Diese Einnahmen sollen ab 1. Juli 2026 eine geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren.

Der Versandhändler Otto kündigt massiven Widerstand gegen die neue Abgabe an. Sollte die Paketsteuer wie vorgesehen umgesetzt werden, will das Unternehmen gegen den entsprechenden Steuerbescheid beim Finanzgericht berufen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet im Schulterschluss mit dem Handelsverband mit einem zwei- bis vierjährigen Rechtsstreit, der sich durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Theoretisch reicht der Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) und zum Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Rückendeckung erhält Otto von der Anwaltskanzlei Dorda. Ein von ihr erstelltes Gutachten stuft den Entwurf der Paketsteuer als "mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig" ein. Dorda-Partner Andreas Zahradnik sieht "sehr große Chancen", eine Anfechtung erfolgreich zu führen, und bewertet die Erfolgsaussichten auf europarechtlicher Ebene als noch höher. Während das Finanzministerium auf zusätzliche Einnahmen für steuerpolitische Entlastungsmaßnahmen verweist, bereitet sich die Branche auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor, deren Ausgang maßgeblich bestimmen dürfte, wie weit nationale Sonderabgaben im europäischen Onlinehandel künftig gehen können.