
Die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag drängt auf ein Nutzungsverbot kommerzieller sozialer Medien für Kinder unter 14 Jahren. Nach einer dreitägigen Klausurtagung in Göttingen legten die Sozialdemokraten in der sogenannten „Göttinger Erklärung“ fest, dass Online-Plattformen im Bundesland erst ab 14 genutzt werden dürfen. Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) hatte eine entsprechende Altersgrenze bereits im vergangenen Jahr als „naheliegend und sinnvoll“ bezeichnet.
Auslöser für die Verschärfung des Kurses ist nach Angaben der Fraktion die wachsende Macht großer Plattformbetreiber. „Die Bedrohung durch Online-Giganten ist uns deutlicher denn je geworden“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Wiard Siebels. Unter der Überschrift „Dominanz digitaler Medien und Zerstörung der Meinungsfreiheit“ diskutierten die Abgeordneten nach eigenen Angaben Risiken für öffentliche Debattenräume und politische Willensbildung.
Neben der Altersgrenze fordert die SPD-Fraktion jugendfreundliche Versionen bestehender Social-Media-Angebote. Für Nutzerinnen und Nutzer zwischen 14 und 16 Jahren sollen Plattformen etwa ohne algorithmusgesteuerte Startseiten angeboten werden. Zudem verlangt die Fraktion mehr Transparenz von den Unternehmen sowie schärfere Sanktionen bei Verstößen. Ziel sei der Schutz demokratischer Prozesse, heißt es in einer Mitteilung: „Es geht um nichts anderes als den Schutz unserer Demokratie.“
Viele der anvisierten Änderungen liegen nach Einschätzung der Fraktion außerhalb der unmittelbaren Landeszuständigkeit. Die SPD ruft daher die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für neue bundes- oder europarechtliche Vorgaben stark zu machen. Zugleich habe sich in Vorträgen und Gesprächen während der Klausur gezeigt, dass einzelne Punkte – etwa über Anpassungen der Medienstaatsverträge – durchaus in den Kompetenzbereich der Länder fallen könnten, sagte Siebels. Die „Göttinger Erklärung“ fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen und markiert nach Angaben der Fraktion eine der politischen Prioritäten für das angebrochene Jahr.

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) sieht sich nach einem gemeinsamen Großprojekt mit der Signa-Unternehmensgruppe mit deutlichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Wie aus einem aktuellen Bericht des Rechnungshofs hervorgeht, haben sich die Errichtungskosten für das Immobilienprojekt Vienna Twentytwo im 22. Wiener Gemeindebezirk nahezu verdoppelt und liegen inzwischen bei rund 412 Millionen Euro. Die ursprünglich kalkulierte Rendite von 6,97 Prozent sank in der Folge laut Bericht auf nur noch 1,46 Prozent.
Vienna Twentytwo wurde von der BIG-Tochter Austrian Real Estate Development (ARE Development) gemeinsam mit der Signa-Tochter Forum Donaustadt Holding entwickelt. Für die Umsetzung des Vorhabens wurden 16 eigene Projektgesellschaften gegründet, an denen ARE jeweils 49 Prozent und Signa 51 Prozent hielt. Der Projektstart datiert auf das Jahr 2016, die Fertigstellung war für 2022 vorgesehen. Die Partnerschaft wurde jedoch von Unstimmigkeiten begleitet und schließlich im Jänner 2024 beendet.
Der Rechnungshof kritisiert insbesondere das Risikomanagement zu Beginn der Kooperation. Zwar lagen der ARE nach eigenen Angaben bereits 2016 Unterlagen vor, die Signa als wirtschaftlich und technisch fähigen Partner auswiesen, eine standardisierte Risikobeurteilung wurde jedoch nicht vorgenommen. Bei längerfristigen Geschäftsbeziehungen müsse diese „streng und umfassend“ ausfallen, heißt es in dem Bericht. Hintergrund ist die Gefahr, dass bei einer möglichen Insolvenz des privaten Partners das gesamte Projektrisiko auf den öffentlichen Partner übergehen kann.
Zu den wesentlichen Kostentreibern zählten laut Rechnungshof Verzögerungen bei der Bauzeit, Baupreissteigerungen sowie eine mangelhafte Planungs- und Ausschreibungsqualität, die die Finanzierungskosten in die Höhe trieben. Diese hätten sich in der Folge etwa verdoppelt. Die ARE verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass sie zwei Jahre nach Projektbeginn eine standardisierte Prüfung von Projektpartnern eingeführt habe. Mittlerweile sei dieses Verfahren weiter verschärft worden, unter anderem durch eine vertiefende Prüfung, um ähnliche Risiken bei künftigen Public-Private-Partnerships besser zu kontrollieren.