Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.
Auf einer der wichtigsten Bahnachsen Ostbayerns ruht für ein halbes Jahr der reguläre Zugverkehr. Die DB InfraGO hat die Korridorsanierung der Strecke Obertraubling–Passau gestartet und die Verbindung weitgehend voll gesperrt. Von diesem Sonntag an bis zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember wird die Infrastruktur auf rund 120 Kilometern umfassend erneuert. Das Investitionsvolumen liegt nach Bahnangaben bei rund 1,3 Milliarden Euro inklusive Risikopuffer.
Die Arbeiten schließen unmittelbar an die seit Anfang Februar laufende Generalsanierung der stark befahrenen Strecke Nürnberg–Regensburg an, die bis 10. Juli abgeschlossen sein soll. Auf dem Abschnitt bis Passau erneuert die Bahn Gleise, mehr als 140 Weichen und etwa 90 Kilometer Oberleitungen. Mehrere Stellwerke werden ersetzt oder instand gesetzt, veraltete Relais‑Technik weicht moderner Elektronik. Hinzu kommen eine Eisenbahnüberführung und fünf Personenunterführungen; im Bereich Osterhofen muss an einer Moorstelle nahe der Donau der Untergrund aufwendig verfestigt werden. Acht Bahnhöfe werden modernisiert und mit höheren Bahnsteigen schrittweise barrierefrei ausgebaut – Arbeiten, die bis ins Frühjahr 2027 hineinreichen.
Für Reisende hat die Sanierung gravierende Folgen. Im Nahverkehr richtet die Bahn zusammen mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft ein dichtes Netz an Schienenersatzverkehr ein. Rund 90 Busse sind auf sechs Linien unterwegs; sie und die Wegweiser sind in auffälligem Purpur gestaltet, um die Orientierung zu erleichtern. Im Fernverkehr entfallen die Züge zwischen Nürnberg beziehungsweise Regensburg und Passau sowie weiter nach Wien komplett. Fahrgäste Richtung Österreich werden auf Verbindungen über München verwiesen, zusätzliche Züge über Mühldorf und Salzburg sowie ein Ersatzbusangebot für Passauer Fernreisende sollen die Auswirkungen abfedern.
Aus der Politik kommt grundsätzliche Unterstützung, zugleich aber auch der Hinweis auf die Belastungen für Region und Wirtschaft. Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Lange betonte, wer eine leistungsfähige, verlässliche Bahn wolle, müsse jetzt entschlossen modernisieren; am Ende profitierten Fahrgäste und Wirtschaftsstandort. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter sprach mit Blick auf den kurzen Abstand zur Baustelle Nürnberg–Regensburg von einer zweiten großen Belastung binnen kürzester Zeit für Fahrgäste und Unternehmen in Ostbayern. Für die Bahn ist der Korridor zwischen Regensburg und Passau zugleich Testfeld für die Strategie, ganze Streckenabschnitte in gebündelten Sperrpausen grundlegend zu erneuern, um langfristig die Pünktlichkeit zu verbessern.