
Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt und damit einen Leitentscheid für alle Gemeinden im Kanton Zürich gefällt. Die in Volksabstimmungen im Juni 2023 deutlich angenommenen Regelungen – 23.90 Franken pro Stunde in der Stadt Zürich und 23 Franken in Winterthur – sind rechtens und können nun in Kraft gesetzt werden. Die Beschwerden der beiden Städte gegen das Zürcher Verwaltungsgericht wurden gutgeheissen, dessen Verbotsentscheid aufgehoben.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage nach dem Umfang der Gemeindeautonomie. Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, Städte und Gemeinden dürften keine Mindestlöhne einführen, dies sei ausschliesslich Sache des Kantons und gehe über die sozialhilferechtlichen Kompetenzen der Gemeinden hinaus. Das Bundesgericht kommt zum gegenteiligen Schluss: Die Zürcher Kantonsverfassung gewährt den Gemeinden einen ausreichend weiten Handlungsspielraum, um Mindestlöhne zur Bekämpfung von Erwerbsarmut festzulegen – ohne dass es dafür einer ausdrücklichen Verfassungsnorm bedarf.
Der Entscheid hat über die beiden Verfahren hinausreichende Wirkung. Da es sich um einen Leitentscheid handelt, steht es nun allen Städten und Gemeinden im Kanton Zürich offen, eigene Mindestlöhne zu erlassen. Gleichzeitig anerkennt das Bundesgericht grundsätzlich, dass kommunale Mindestlöhne dazu beitragen können, Working Poor zu reduzieren und zu verhindern, dass Personen trotz Erwerbstätigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dies knüpft an Zielsetzungen der Bundesverfassung an, wonach arbeitsfähige Personen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit bestreiten können sollen.
Wirtschafts- und Gewerbekreise reagieren mit Skepsis. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv warnt vor einem «Flickenteppich» unterschiedlicher Mindestlöhne, der Unternehmen bürokratisch belaste und die Kontrolle durch die Behörden erschwere. Aus Sicht des Verbands setzen kantonale und kommunale Mindestlohninitiativen die etablierte Sozialpartnerschaft zunehmend unter Druck. Der sgv unterstützt deshalb den in der laufenden Sommersession beschlossenen politischen Kompromiss, wonach in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen die dort sozialpartnerschaftlich ausgehandelten Mindestlöhne Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben sollen – unter Wahrung erworbener Lohnansprüche durch eine Besitzstandsregel.
Die Artenvielfalt von Taufliegen (Drosophila) im Raum Wien ist in den vergangenen drei Jahrzehnten massiv eingebrochen. Forschende des Naturhistorischen Museums (NHM) Wien berichten, dass die Zahl der in der Stadt nachgewiesenen Arten im Vergleich zu einer Erhebung aus dem Jahr 1994 um rund 50 Prozent gesunken ist. Die Ergebnisse, die nun im Fachjournal „Ecology and Evolution“ veröffentlicht wurden, deuten darauf hin, dass vormals häufige Arten durch zugewanderte Taufliegen verdrängt worden sein könnten.
Grundlage der aktuellen Analyse ist das Citizen-Science-Projekt „Vienna City Fly“, das 2024 einfache Fliegenfallen an freiwillige Laienforscher in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verteilte. Die zurückgesandten Proben wurden für die nun publizierte Studie gezielt auf Fänge in unmittelbarer Nähe menschlicher Siedlungen beschränkt – also auf Innenräume, Balkone und Gärten. Damit liegt ein detailliertes Bild jener Drosophila-Gemeinschaft vor, die besonders eng an vom Menschen geprägte Lebensräume gebunden ist.
Insgesamt wurden mehr als 18.000 Taufliegen gesammelt und taxonomisch bestimmt; dabei identifizierte das Team um NHM-Forscher Martin Kapun 13 Drosophila-Arten. Bemerkenswert ist der Nachweis zweier Arten, die bislang in Österreich nicht registriert waren: Drosophila (D.) mercatorum und D. virilis. D. mercatorum ist ursprünglich in den USA, Mexiko und Südamerika verbreitet und wurde im vergangenen Jahrhundert nach Europa eingeschleppt, D. virilis stammt aus Asien und hat sich erst seit relativ kurzer Zeit über die nördliche Hemisphäre ausgebreitet.
Die Zusammensetzung der Populationen zeigt eine deutliche Verschiebung hin zu wenigen dominanten Generalisten. D. mercatorum mit rund 8.800 Nachweisen und die Modellorganismus-Art D. melanogaster mit etwa 6.700 Funden waren die mit Abstand häufigsten Spezies in den Proben. „Dominiert wird die Drosophila-Population im Wiener Stadtgebiet von Generalisten mit starker Affinität zum Menschen“, erklärte Kapun der Austria Presse Agentur zufolge. Die Ergebnisse unterstreichen, dass zunehmende Verbauung und die starke Prägung durch menschliche Siedlungen mit einem Rückgang der Biodiversität einhergehen können – auch bei unscheinbaren Insekten, die als wichtige Indikatoren für den Zustand urbaner Ökosysteme gelten.