
Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei sollen künftig zusätzliche Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum erhalten. Dies geht aus Entwürfen für ein Reformpaket hervor, auf das sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verständigt haben. Länder und Verbände werden in den nächsten Wochen Gelegenheit haben, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Zentrum der Reform steht die Nutzung biometrischer Daten aus dem Internet für Ermittlungen.
Hintergrund der geplanten Maßnahmen ist die Abwehr von Gefahren durch internationalen Terrorismus. In den vergangenen Jahren haben deutsche Sicherheitsbehörden oft entscheidende Hinweise von befreundeten Diensten im Ausland erhalten, was aus Sicht von Fachleuten eine unbefriedigende Situation darstellt. Zudem entwickeln sich Technologien wie Künstliche Intelligenz zunehmend weiter, und es besteht die Sorge, auf Operationen ausländischer Geheimdienste nicht angemessen reagieren zu können.
Im Koalitionsvertrag heißt es: "Die Sicherheitsbehörden sollen in einer zunehmend digitalisierten Welt zeitgemäße, digitale Befugnisse erhalten, um den heutigen sicherheitspolitischen Herausforderungen begegnen zu können." Konkret sollen die Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke Daten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz auswerten dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen die Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten im Nachhinein Täter mit Hilfe biometrischer Daten identifizieren dürfen.
Weitere Details sind bereits ausbuchstabiert: "Zur nachträglichen Identifikation von mutmaßlichen Tätern wollen wir eine Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten", heißt es im Koalitionsvertrag. Zudem soll das Bundeskriminalamt eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von IT-Produkten erhalten. Die angestrebten Reformen müssen durch Änderungen in der Strafprozessordnung flankiert werden, da bisher keine ausdrückliche Erlaubnis für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten existiert. Voraussetzung dafür soll der Verdacht sein, dass jemand Täter einer schweren Straftat ist.

Autofahrer in Österreich müssen weiter mit hohen Treibstoffkosten leben. Laut dem Spritpreisrechner der Regulierungsbehörde E-Control kostete ein Liter Diesel am Donnerstag im österreichweiten Schnitt 1,939 Euro und damit exakt so viel wie am Vortag. Der Durchschnittspreis für Superbenzin zog hingegen leicht an und lag bei 1,739 Euro je Liter, nach 1,729 Euro am Mittwoch. Damit setzte sich der schwankende, insgesamt aber erhöhte Preistrend der vergangenen Tage fort.
Bereits am Mittwoch hatten sich die Spritpreise nach E-Control-Daten nur moderat bewegt. Im österreichweiten Durchschnitt waren Diesel mit 1,939 Euro je Liter und Superbenzin mit 1,729 Euro etwas günstiger gewesen als am Dienstag, als für Diesel im Schnitt 1,954 Euro und für Superbenzin 1,744 Euro zu bezahlen waren. Der jüngste Anstieg bei Super hat diesen kurzfristigen Rückgang damit teilweise wieder ausgeglichen, während Diesel auf dem zuvor erreichten Niveau verharrt.
Deutlich zeigen sich weiterhin regionale Unterschiede. Am günstigsten tankten Konsumenten zuletzt im Burgenland, während sowohl Diesel als auch Superbenzin in Salzburg und Tirol am teuersten waren. Diese Spannbreite zwischen den Bundesländern bleibt damit ein prägendes Merkmal des österreichischen Tankstellenmarkts. E-Control veröffentlicht die Durchschnittspreise des Vortages täglich um 8.00 Uhr auf Basis der Meldungen der Tankstellen.
Regulatorisch gilt derzeit, dass Tankstellen ihre Spritpreise nur einmal pro Tag um 12.00 Uhr anheben dürfen; Preissenkungen sind hingegen jederzeit möglich. Auf dieser Grundlage bilden die tagesaktuellen Daten ein Bild eines Marktes, der zwar nur geringe tägliche Ausschläge zeigt, sich aber insgesamt auf einem anhaltend hohen Preisniveau eingependelt hat.