
Für E‑Mopeds brechen in Österreich ab 1. Oktober deutlich strengere Zeiten an. Fahrzeuge, die bislang vielerorts als Fahrräder galten – etwa E‑Bikes ohne Tretunterstützung oder Modelle mit Gashebel, die auch ohne Treten beschleunigen –, werden rechtlich aufgewertet und als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie gelten damit künftig als den bis zu 45 km/h schnellen Mopeds mit Verbrennungs- oder Elektromotor gleichgestellt und verlieren den Status als Fahrrad, inklusive der bisher üblichen Nutzung von Radwegen.
Betroffen sind insbesondere sogenannte E‑Mopeds mit maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und bis zu 250 Watt Nenndauerleistung, die rein elektrisch fahren können. Für ihre Lenker werden Führerschein, Zulassung und eine eigene Versicherung verpflichtend, wie Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und Versicherungsverband (VVO) betonen. Um die Fahrzeuge zuzulassen, sind Unterlagen wie Typenschein, Einzelgenehmigungsnachweis oder ein Auszug aus der Genehmigungsdatenbank erforderlich; alternativ kann eine EU‑Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) vorgelegt werden. Fehlt dieses Dokument, müssen Hersteller oder Generalimporteure nachträglich für die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank sorgen, sonst bleibt nur der Weg über eine Einzelgenehmigung.
Die Neuregelung verändert auch den Arbeitsalltag zahlreicher Essenszusteller, vor allem in Wien. Weil E‑Mopeds auf die Fahrbahn ausweichen müssen, rechnen Lieferdienste mit einem veränderten Straßenbild und einer stärkeren Verlagerung hin zu klassischen Fahrrädern und E‑Bikes mit Tretunterstützung. Foodora hatte bereits angekündigt, in Zukunft ausschließlich auf solche Fahrzeuge setzen zu wollen. Lieferando erklärt, dass der eigene Fokus ohnehin schon auf Fahrrädern und zunehmend auf E‑Bikes liegt; E‑Roller mit Sitz würden weder bereitgestellt noch aktiv gefördert.
Gleichzeitig bereitet sich die Branche operativ auf die Umstellung vor. Lieferando führt nach eigenen Angaben Gespräche mit E‑Bike-Leasinganbietern, um seinen Fahrern bessere Konditionen zu ermöglichen, und plant zusätzliche Schulungsangebote zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Das Unternehmen unterstützt das Verbot von E‑Mopeds auf Radwegen grundsätzlich und verweist auf das Motto „Safety first. Pizza second“. Zugleich warnt es vor möglichen Nebeneffekten: Die Verlagerung dieser Verkehrsteilnehmer auf Hauptverkehrsstraßen könnte das Unfallrisiko erhöhen und die Frustration anderer Verkehrsteilnehmer wachsen lassen – eine Entwicklung, die nun vor allem von Versicherern und Verkehrssicherheits-Experten aufmerksam beobachtet werden dürfte.

Ein umfangreicher Auswertungsbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu digitalen Daten des verstorbenen Justiz-Spitzenbeamten Christian Pilnacek sorgt für neuen politischen und justizinternen Sprengstoff. Chatprotokolle, E-Mails und weitere Unterlagen zeichnen ein Bild tiefgreifender Konflikte innerhalb der Justiz – insbesondere zwischen der WKStA und Teilen der vorgesetzten Behörden. Parallel dazu bereitet ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die Befragung von Schlüsselpersonen vor, um mögliche politische Einflussnahmen auf Ermittlungen rund um Pilnacek und dessen Tod zu beleuchten.
Aus der von der WKStA erstellten Expertise zu Pilnaceks Kommunikationsdaten geht hervor, wie der langjährige Leiter der für Strafrecht zuständigen Sektion im Justizministerium über Jahre hinweg gegenüber der WKStA Stellung bezog. Der Bericht zeigt, dass der damalige Wiener Oberstaatsanwaltschef Johann Fuchs im Juni 2019 in einer internen Nachricht erklärte, er sehe es als Aufgabe seiner Amtszeit, eine von der WKStA angeblich offengelegte „Verkommenheit“ im Berufsstand „mit allen Mitteln zu bekämpfen“. Er bezeichnete Pilnacek darin ausdrücklich als Mitstreiter. In dem Gutachten findet sich zudem Material, aus dem hervorgehen soll, wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgelöst und neu aufgesetzt werden könnte.
Die Auswertung des Laptops und mehrerer Speichermedien Pilnaceks, die in einem rund 440 Seiten starken Bericht zusammengefasst wurde, behandelt auch seine Kontakte in das Umfeld der ÖVP. Der frühere Sektionschef war von 2010 bis 2020 über alle wesentlichen Strafsachen der Republik informiert und konnte als weisungsbefugter Beamter Ermittlungsschritte mitsteuern oder Berichte anfordern. Laut dem Bericht kooperierte er in dieser Zeit eng mit ÖVP-nahen Personen und wirkte an der Verteidigung von Beschuldigten mit. Nach Bekanntwerden einer Audioaufnahme aus dem Sommer 2023, in der Pilnacek Interventionen von ÖVP-Seite beklagte, leitete die WKStA ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter ein; dieser Interventionsakt ist nun ebenfalls Gegenstand des U-Ausschusses.
Der Untersuchungsausschuss, der sich mit den Umständen von Pilnaceks Tod und dem Umgang der Behörden befasst, bekommt das WKStA-Dokument zeitlich passend zur nächsten Befragungsrunde vorgelegt. Zunächst soll ein IT-Experte der WKStA, der für das Auslesen von Datenträgern zuständig ist, Auskunft geben. In den darauffolgenden Tagen werden Exekutivbeamte befragt, darunter der Leiter des Bundeskriminalamts sowie zwei Polizeibeamte aus Niederösterreich, die unter anderem mit Pilnaceks Geisterfahrt Stunden vor dem Fund seiner Leiche in einem Donau-Seitenarm befasst waren. Politisch besonders im Fokus steht der Auftritt von Innenminister Gerhard Karner und dessen Kabinettschefin, nachdem eine vom Ressort in Auftrag gegebene Schulungsunterlage für geladene Auskunftspersonen parteiübergreifend – mit Ausnahme der ÖVP – auf Kritik gestoßen war.
Die Kombination aus internen Justizchats, detaillierter Datenauswertung und politischer Aufarbeitung im Parlament verschärft die Debatte über das Verhältnis zwischen Ministerien, Staatsanwaltschaften und Parteien. Während die WKStA ihre Auswertungsergebnisse in den U-Ausschuss einbringt, suchen Abgeordnete nach Antworten auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß versucht wurde, auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen – sowohl in prominenten Wirtschafts- und Korruptionsfällen als auch im Zusammenhang mit den Untersuchungen nach dem Tod eines der einflussreichsten Justizbeamten der vergangenen Jahre.