Im Konflikt um die vorzeitige Abberufung des früheren Rektors der Pädagogischen Hochschule Niederösterreich (PH NÖ), Erwin Rauscher, zeichnet sich eine einvernehmliche Lösung ab. Der 75-Jährige hat mit dem Bildungsministerium einen Vergleich ausverhandelt, wie sein Rechtsanwalt Dominik Konlechner bestätigte. Der Kompromiss ist noch nicht rechtswirksam; beide Seiten haben bis 26. August Zeit, ihn anzunehmen.
Kern des Vergleichsentwurfs ist eine Neubewertung des Dienstendes: Anstelle der Abberufung vom 2. Oktober 2025 soll das Dienstverhältnis mit 30. September 2026 aufgelöst werden. Zudem müsste das Ministerium in einer Aussendung Rauscher für seine jahrzehntelangen Dienste für Österreichs Bildungswesen danken und klarstellen, dass keine Abberufung wegen schwerwiegender Pflichtverletzung erfolgt ist. Konlechner bezeichnete das Ergebnis als „vertretbar“, um weiteren Schaden von der Hochschule abzuwenden und den seit Monaten andauernden Schwebezustand zu beenden.
Rauscher, seit 2006 Gründungsrektor der in Baden ansässigen Pädagogischen Hochschule und ursprünglich bis 2027 bestellt, war im Herbst 2025 vom Ministerium abberufen und angezeigt worden. Begründet wurde dieser Schritt mit dem Vorwurf, unter seiner Verantwortung seien im Verwaltungssystem „Dummy“-Lehrveranstaltungen angelegt worden, über die Mitarbeitende für andere Tätigkeiten entlohnt worden sein sollen. Strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wurden Ende 2025 eingestellt.
Vor dem Arbeits- und Sozialgericht hatte Rauscher die Republik wegen der aus seiner Sicht rechtswidrigen Abberufung geklagt, der Streitwert lag bei 308.000 Euro. Nach Darstellung seines Anwalts geht es dem ehemaligen Rektor jedoch vor allem um die Wiederherstellung seines guten Rufes, den er durch die Abberufung und eine damalige Aussendung des Ministeriums beschädigt sieht. Die zuständige Richterin drängte die Parteien auf einen Vergleich, um einen potenziell langjährigen und kostspieligen Prozess zu vermeiden. Ob der vorliegende Kompromiss tatsächlich in Kraft tritt, hängt nun von der Zustimmung beider Seiten bis Ende August ab.

Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.
Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.
Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.
Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.