ORF-Führungswechsel: Vorwürfe und sofortiger Rücktritt

10.03.2026


Roland Weißmann, der Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF), ist mit sofortiger Wirkung von seinem Amt zurückgetreten. Der Rücktritt erfolgte am Sonntag, dem 8. März 2026, wie der Sender am Montag bekannt gab. Anlass sind Vorwürfe des sexuellen Fehlverhaltens durch eine ORF-Mitarbeiterin. Die Vorwürfe beziehen sich laut Angaben auf das Jahr 2022, zu Beginn von Weißmanns Amtszeit als ORF-Chef.

Der ORF-Vorstand kündigte eine schnelle und transparente Untersuchung der Vorwürfe in enger Zusammenarbeit mit der Compliance-Stelle des Senders an. Dabei müsse der Schutz der betroffenen Person oberste Priorität haben, hieß es in einer Stellungnahme. Weißmann selbst bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sein Anwalt, Oliver Scherbaum, kritisierte das Vorgehen als "unverhältnismäßige Reaktion" und kündigte rechtliche Schritte an, da die Vorwürfe bisher nicht geklärt worden seien.

Die interimistische Leitung des ORF übernimmt Ingrid Thurnher, die bisherige Direktorin des ORF-Radios. Thurnher ist eine bekannte Journalistin mit langjähriger Erfahrung in der Sendeanstalt. Der Vorstand hatte ursprünglich geplant, im kommenden Sommer entweder einen neuen Generaldirektor zu wählen oder Weißmann in seinem Amt zu bestätigen. Diese Entscheidung wird nun vorzeitig notwendig.

Der Führungswechsel beim ORF erfolgt nur zwei Monate vor einem bedeutenden Ereignis: Vom 12. bis 16. Mai 2026 findet in Wien der Eurovision Song Contest statt, den der ORF als Gastgeber ausrichtet. Österreich hatte sich als Austragungsort qualifiziert, nachdem der österreichische Künstler Johannes Pietsch den Wettbewerb im Vorjahr in Basel gewonnen hatte. Die Organisation des Großevents muss nun unter interimistischer Führung fortgesetzt werden.

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Weitere Betrugsvorwürfe gegen René Benko im Signa-Komplex

15.06.2026


Im Insolvenzkomplex rund um den einstigen Signa-Konzern steht Firmengründer René Benko vor einem weiteren Strafverfahren. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Innsbruck erneut Anklage wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigerinteressen (betrügerischer Krida) eingebracht. Der 49‑jährige Investor befindet sich seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Kern des aktuellen Verfahrens ist eine Garantieerklärung gegenüber einem Investor beziehungsweise den Vertretern einer Privatstiftung, hinter der nach Medienangaben der frühere Strabag‑Chef Hans-Peter Haselsteiner stehen dürfte. Nach Darstellung der WKStA soll Benko eine „wahrheitswidrige Garantie“ abgegeben und die Stiftung dadurch um rund fünf Millionen Euro geschädigt haben. Konkret sollen die vertretungsbefugten Organe der Stiftung durch die Erklärung dazu veranlasst worden sein, etwa 3,3 Millionen Euro an die Signa Holding zu überweisen und auf die Rückforderung weiterer rund 1,7 Millionen Euro zu verzichten.

Der Garantie zufolge sei der Privatstiftung eine Zahlung von in Summe rund fünf Millionen Euro bis spätestens 30. Juni 2024 zugesichert worden. Diese Rückzahlung sei jedoch ausgeblieben, so die Anklagebehörde. Dadurch soll die Stiftung in Millionenhöhe geschädigt und im Gegenzug die Signa Holding sowie eine weitere Gesellschaft unrechtmäßig bereichert worden sein. Neben dieser angeblichen Falschgarantie wirft die WKStA Benko vor, im Zuge der Signa-Insolvenz sowie seiner persönlichen Insolvenz ein Jagdgewehr im Wert von rund 80.000 Euro vor den Gläubigern verborgen zu haben und damit deren Befriedigung vereitelt zu haben.

Benko war über zwei Jahrzehnte eine der prominentesten Unternehmerfiguren im deutschsprachigen Raum. Mit einem dicht verschachtelten Geflecht aus Immobilien- und Handelsbeteiligungen baute er das Signa-Imperium auf, zu dem zeitweise auch die deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof gehörten. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und aggressive Zukäufe trugen letztlich zur Insolvenz des Konzerns bei. Im weitläufigen Signa-Komplex wird der ehemalige Milliardär von der WKStA unter anderem wegen Betrugs, Untreue und Bankrotts verdächtigt; weitere Anklagen hält die Behörde für möglich.

Der Investor ist bereits in zwei ähnlichen Verfahren verurteilt worden, beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Im Oktober 2025 verhängte ein Gericht eine zweijährige Haftstrafe, im Dezember desselben Jahres folgte wegen Schädigung von Gläubigern eine weitere Verurteilung zu 15 Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe. Parallel dazu laufen mehrere Ermittlungsstränge, die auch andere frühere Führungskräfte aus dem Signa-Umfeld betreffen. Die jetzige Anklage erhöht den juristischen Druck auf Benko weiter und dürfte die Aufarbeitung einer der spektakulärsten Unternehmenspleiten im deutschsprachigen Raum zusätzlich in die Länge ziehen.