
Ein Jahr nach dem Amoklauf am Grazer BORG Dreierschützengasse stellt die österreichische Bundesregierung die Unterstützung für Opfer von Straftaten auf neue Grundlagen. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) legt eine Novelle des Verbrechensopfergesetzes (VOG) vor, die Entschädigungen und Leistungen für Betroffene spürbar ausweiten soll. Die Reform tritt damit in eine Lücke, auf die Opferhilfsorganisationen bereits nach dem Terroranschlag in Wien 2020 hingewiesen hatten: Die bestehenden gesetzlichen Hilfen galten vielen als zu niedrig und nicht mehr zeitgemäß.
Kernstück der geplanten Reform ist die Verdoppelung des pauschalen Schmerzengeldes. Bisher liegen die Pauschalen je nach Schwere des Falls zwischen 2.000 und 12.000 Euro – Beträge, die seit 2013 nicht mehr valorisiert wurden. Künftig sollen diese Sätze erhöht werden, um die finanzielle Entschädigung näher an aktuelle Lebenshaltungs- und Behandlungskosten heranzuführen. Zusätzlich entfällt bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten sowie bei Angehörigen von infolge eines Verbrechens Verstorbenen die bisher erforderliche Begutachtung; in diesen Fällen steht automatisch eine erhöhte Pauschalsumme von 4.000 Euro zu.
Über das Schmerzengeld hinaus sieht die Novelle ein breiteres Unterstützungsbündel vor. Der Höchstbetrag für den Ersatz von Bestattungskosten wird ebenso verdoppelt wie bestimmte andere finanzielle Hilfen. Ausgebaut werden außerdem Therapieangebote, insbesondere klinisch-psychologische Leistungen, und der Einsatz von Kriseninterventionseinheiten soll verstärkt werden. Zur Stärkung der Sicherheit von Betroffenen plant der Bund Zuschüsse für den Austausch beschädigter Schließanlagen, wenn diese im Zusammenhang mit einer Straftat zerstört oder beeinträchtigt wurden.
Schumann begründet die Neuausrichtung mit dem Anspruch auf eine „respektvolle und einfühlsame Betreuung“ von Verbrechensopfern und einer „umfassenden und zeitgemäßen Unterstützung“. Das menschliche Leid könne der Staat nicht wiedergutmachen, betont die Ministerin, es gelte aber, Betroffene so gut wie möglich zu begleiten. Der Gesetzesentwurf soll in den kommenden Tagen in die parlamentarische Begutachtung gehen. Damit könnte der Amoklauf in Graz, bei dem ein 21-jähriger Ex-Schüler zehn Menschen tötete und zahlreiche weitere schwer verletzte, zu einem Wendepunkt in der österreichischen Opferpolitik werden.

Der österreichische Markt für Fremdwährungskredite an private Haushalte ist nahezu ausgetrocknet. Laut aktueller Erhebung der Finanzmarktaufsicht (FMA) sank das wechselkursbereinigte Volumen im ersten Quartal 2026 um weitere 4,0 Prozent auf 5,09 Milliarden Euro. Damit entfallen nur noch 2,8 Prozent aller Kredite an private Haushalte auf Finanzierungen in Fremdwährung. Vor rund zwei Jahrzehnten zählte dieses Segment noch zu den Wachstumstreibern im Kreditgeschäft der Banken.
Auslöser für den Rückzug war der von der FMA im Herbst 2008 verhängte Neuvergabestopp für Fremdwährungskredite. Seit damals ist das Volumen dieser Kredite wechselkursbereinigt um 44,4 Milliarden Euro oder 92 Prozent geschrumpft. Auf dem Höhepunkt des Booms im Jahr 2006 waren nach FMA-Angaben fast ein Drittel (32 Prozent) aller aushaftenden Haushaltskredite in Fremdwährung denominiert. In der Finanzkrise 2008 entwickelte sich diese Konzentration zu einem Risiko für den gesamten österreichischen Bankensektor.
Heute bestehen praktisch alle verbliebenen Fremdwährungskredite – 99,1 Prozent – in Schweizer Franken, der Rest entfällt nahezu vollständig auf Kredite in japanischen Yen. Damit bleibt für Kreditnehmer das Wechselkursrisiko zentral. Der Schweizer Franken notierte im ersten Quartal 2026 im Durchschnitt bei rund 0,9194 je Euro; seit 2008 hat er gegenüber der Gemeinschaftswährung um etwa 80 Prozent aufgewertet. Diese deutliche Aufwertung hat in der Vergangenheit die Schuldenlast vieler Kreditnehmer erhöht, die ursprünglich auf Zinsvorteile gesetzt hatten.
Die FMA geht davon aus, dass der überwiegende Teil der noch aushaftenden Fremdwährungskredite zwischen 2029 und 2033 endfällig wird. Die Aufsicht fordert Banken auf, proaktiv zumindest einmal jährlich das Gespräch mit betroffenen Kundinnen und Kunden zu suchen. Kreditnehmer wiederum sollten diese Angebote nachdrücklich wahrnehmen, um rechtzeitig Optionen zur Risikobegrenzung – etwa Laufzeit- oder Strukturänderungen – zu prüfen. Damit könnte der lange, bereits seit der Finanzkrise laufende Abbau der Fremdwährungsengagements in den kommenden Jahren geordnet zu Ende geführt werden.