
Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.

Niederösterreich treibt die Elektrifizierung seines Regionalverkehrs mit Batterietechnik voran. Mobilitätsminister Peter Hanke, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Verkehrslandesrat Udo Landbauer haben die Finanzierung von sieben weiteren Akkutriebzügen für die Regionalbahnen des Bundeslands fixiert. Die neuen Fahrzeuge vom Typ Cityjet FLIRT Akku werden im Rahmenvertrag von den Österreichischen Bundesbahnen bei Stadler Rail bestellt und sollen mit dem Fahrplan 2028/2029 in Betrieb gehen.
Die Investitionssumme für die zusätzlichen Züge liegt bei rund 63 Millionen Euro und wird über die Personenverkehrssparte der ÖBB abgewickelt. Die Finanzierung der Verkehrsdienste teilen sich Bund und Land: Der Bund übernimmt etwa 70 Prozent der Kosten, Niederösterreich rund 30 Prozent. Bereits ab 2028 sollen insgesamt 16 Akkutriebzüge schrittweise auf der Kamptal- und der Kremserbahn zwischen St. Pölten und Horn eingesetzt werden; zudem ist der Einsatz auf der Erlauftalbahn im Mostviertel vorgesehen.
Die FLIRT-Akkuzüge verfügen nach Angaben des Landes unter anderem über Klimatisierung und barrierefreie Einstiege. Verantwortliche sprechen von einer deutlichen Qualitätsverbesserung für Fahrgäste, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, die von mehr Komfort und verlässlicheren Verbindungen zwischen Wohn- und Arbeitsort profitieren sollen. Landeshauptfrau Mikl-Leitner verweist zudem auf die erwarteten Impulse für den Tourismus in Kamptal, Krems und Erlauftal, da besser ausgebaute Bahnangebote Ausflugs- und Urlaubsregionen leichter erreichbar machten.
Aus klimapolitischer Sicht setzen die Partner auf einen schrittweisen Ersatz der bisher eingesetzten Dieseltriebwagen. Laut Mobilitätsminister Hanke reduziert der Betrieb mit Akku-Zügen den CO₂-Ausstoß im Regionalverkehr pro Jahr um rund 1.200 Tonnen und spart etwa eine halbe Million Liter Diesel ein. Das Ministerium sieht darin einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Regionalverkehrs und zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Niederösterreichs, während das Land die Beschaffung als klares Bekenntnis zum Erhalt und zur Modernisierung seiner Regionalbahnen wertet.