
Salzburgs Erzbischof Franz Lackner stellt seine Zukunft an der Spitze der Österreichischen Bischofskonferenz offen infrage. „Mein Wunschkandidat ist nicht ich“, sagte der bisherige Vorsitzende nach der Frühjahrsvollversammlung im steirischen St. Johann bei Herberstein. Lackner, der das Amt 2020 von Kardinal Christoph Schönborn übernommen hatte, betonte zugleich, er wolle der Entscheidung der Bischöfe bei der Sommervollversammlung im Juni nicht vorgreifen: „Es ist eine Wahl. Ich nehme Wahlen ernst.“ Formal könnte er erneut kandidieren, doch ein römisches Schreiben empfiehlt, keinen Bischof zum Vorsitzenden zu wählen, der in der sechsjährigen Amtsperiode die Altersgrenze von 75 Jahren erreicht – auch wenn es dabei Spielraum gibt und der Vorsitzende keiner vatikanischen Bestätigung bedarf.
Wer Lackner nachfolgen könnte, ist offen. Theoretisch kann jedes Mitglied der Bischofskonferenz gewählt werden, die Abstimmung erfolgt geheim. Der neue Wiener Erzbischof Josef Grünwidl, erst im Jänner zum Bischof geweiht, signalisierte, dass er das Amt wegen seiner noch kurzen Erfahrung nicht anstrebt. Als geeigneter Kandidat wurde in der Tageszeitung „Die Presse“ der Grazer Bischof Wilhelm Krautwaschl kolportiert. Parallel zur anstehenden Vorsitzfrage nutzten die Bischöfe ihr Frühjahrstreffen, um thematische Zuständigkeiten neu zu ordnen: Lackner übernimmt künftig den Bereich Medien, der Linzer Bischof Manfred Scheuer den Bereich Weltkirche, der Eisenstädter Bischof Ägidius Zsifkovics die Ökumene.
Inhaltlich prägte die Debatte über die Rolle der Frauen in der Kirche die Beratungen, die ausgerechnet im „Haus der Frauen“ der Diözese Graz-Seckau stattfanden. Aus dem Vatikan war während der Tagung ein umfangreiches Studienpapier veröffentlicht worden, das die Unzufriedenheit vieler Katholikinnen thematisiert und die Klärung der „Frauenfrage“ als dringlich bezeichnet. Der neue Wiener Erzbischof Grünwidl forderte in einer Predigt, die Kirche solle „mehr auf die Stimmen der Frauen hören“ und erklärte: „Was vom Heiligen Geist kommt, kann das Kirchenrecht nicht aufhalten.“ Lackner schloss sich dieser Linie an.
Auf die Frage, ob er sich Frauen mit Stimmrecht in Bischofskonferenzen persönlich wünsche, verwies Lackner zunächst auf eine von Papst Leo XIV. angeordnete Studiengruppe, die prüfen soll, ob die Statuten von Bischofskonferenzen zeitgemäß sind. Auf Nachfrage antwortete er wörtlich: „Irgendwie schon.“ Grundsätzlich müssten die Anliegen von Frauen „ernstgenommen“ werden, sagte der Salzburger Erzbischof. Es handle sich um einen „Wandlungsprozess organischer Art, der nicht so einfach ist“, es gebe ein „Bemühen und ein Ringen“, Frauen eine ihrem Beitrag entsprechende Rolle zu ermöglichen. „Es geht langsam voran“, resümierte Lackner – in einer Kirche, die zugleich vor einer personellen Neuaufstellung an der Spitze und einer strukturellen Debatte über Teilhabe steht.

Der Suizid eines Insassen im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein hat eine Diskussion über die Haftbedingungen in Österreichs Gefängnissen neu entfacht. Der Häftling, der laut Angaben aus der Anstalt nach langer Isolation in der Abteilung West E sein Leben beendete, starb am Donnerstag. Das Justizministerium kündigte eine interne Untersuchung des Vorfalls an und zog umgehend die Polizei hinzu, zugleich verwies die Behörde auf bestehende Maßnahmen zur Suizidprävention.
Die Volksanwaltschaft sieht in dem Fall ein weiteres Symptom für strukturelle Probleme im Strafvollzug. Nach ihren Angaben wurden in diesem Jahr bereits fünf Suizide und zehn Suizidversuche in Justizanstalten gemeldet. Im Jahr 2019 waren es vier Suizide und neun Versuche, im vergangenen Jahr acht Suizide und 59 gemeldete Versuche. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) macht seit Längerem auf diese Entwicklung aufmerksam und fordert, dass das Suizidrisiko von Insassinnen und Insassen acht Wochen nach der Aufnahme erneut systematisch bewertet wird.
Besondere Kritik richtet sich auf die Bedingungen im Westtrakt der Justizanstalt Stein. In der Abteilung West E verbringen nach Schilderungen aus der Anstalt viele Gefangene bis zu 23 Stunden täglich allein in ihren Zellen, teils über Monate oder Jahre hinweg. Zahlreiche Insassen berichten demnach von starker psychischer Belastung, dauerhafter Isolation und einem Zustand der Erschöpfung. Sie sehen grundlegende menschliche Bedürfnisse und Rechte deutlich eingeschränkt. Personalmangel und Überbelegung gelten in der Debatte als Faktoren, die zu hohen Einschlusszeiten und einem Mangel an Beschäftigungs- und Bildungsangeboten beitragen.
Die Staatsanwaltschaft Krems hat nach dem Tod des Mannes eine Obduktion angeordnet. Laut einem anonymen Schreiben, das der APA vorliegt, seien Justizministerium und Volksanwaltschaft mehrfach über die Zustände in der Abteilung informiert worden, ohne dass es bislang zu erkennbaren Konsequenzen gekommen sei. Während die interne Prüfung des jüngsten Suizids läuft, wächst der Druck auf die Verantwortlichen, das Haftregime und die Suizidprävention in den Justizanstalten umfassend zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.