Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Auswahl ehrenamtlicher Richter in Deutschland deutlich strenger regeln. Hintergrund sind Hinweise auf Versuche rechtsextremer Akteure, über das Schöffenamt Einfluss auf die Justiz zu gewinnen. Rechtsextremismus sei „die größte Gefahr für unsere Demokratie“, sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Der Rechtsstaat müsse für die Auseinandersetzung mit Verfassungsfeinden und Extremisten gestärkt werden.
Im Bundesjustizministerium entsteht nach ihren Angaben derzeit ein Gesetzentwurf, der die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffen sowie das Verfahren ihrer Wahl präzisieren soll. Wer für die Justiz arbeite, müsse „mit beiden Füßen auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen“, betonte Hubig. Es gebe Hinweise, dass sich zunehmend Personen um das Ehrenamt bewerben, die diese Grundlage nicht teilen. Künftig solle gesetzlich klargestellt werden, dass nur verfassungstreue Bewerberinnen und Bewerber zum Zug kommen.
Bereits in der vorherigen Legislaturperiode war bekannt geworden, dass bundesweit zehntausende Schöffen fehlten und es an geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten mangelte. Rechte Netzwerke hätten ihre Anhänger nach damaligen Berichten dazu aufgerufen, diese Lücken gezielt zu besetzen. Kontrollen der politischen Einstellung oder Verfassungstreue finden bislang kaum statt. Hubigs Vorstoß zielt darauf, diese Lücke zu schließen, ohne das ehrenamtliche Engagement insgesamt auszubremsen.
Besorgt zeigt sich die Ministerin zudem über politische Entwicklungen in einzelnen Bundesländern. In Thüringen sieht sie den Rechtsstaat dadurch unter Druck, dass die Wahl von Verfassungsrichtern blockiert werde. Ihr Haus wolle „bald einen Regelungsvorschlag“ vorlegen, um die Folgen solcher Blockaden zu mindern und die Handlungsfähigkeit der Justiz zu sichern. Zugleich bereitet Hubig der starke Zuspruch für die als rechtsextremistisch eingestufte AfD in Sachsen-Anhalt Sorgen. Die Auseinandersetzung mit der Partei wolle sie politisch führen und zugleich das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats stärken.

Der Asbest-Skandal rund um mehrere Steinbrüche im Burgenland entwickelt sich zu einer Milliardenbelastung für die öffentliche Hand. Nach einer neuen Berechnung der Umweltorganisation Greenpeace wird der materielle Schaden durch Entsorgung und Sanierung mindestens 1,6 Milliarden Euro betragen. Betroffen sind nicht nur das Burgenland, sondern auch Teile der Steiermark, Niederösterreichs sowie Gebiete in Ungarn, in die asbesthaltiges Material geliefert oder verbaut wurde.
Grundlage der Kostenschätzung ist die Annahme, dass seit 1990 rund 26 Millionen Tonnen asbesthaltiges Gestein aus vier Steinbrüchen abgebaut wurden. Greenpeace geht davon aus, dass etwa 20 Millionen Tonnen kurz- oder langfristig auf Asbestdeponien landen werden, während der Rest als Straßenunterbau, Fundamente oder in privaten Gärten in der Umwelt verbleibt und kaum mehr rückholbar ist. Rund 20 Prozent des Abfalls sollen in Form von asbesthaltigem Asphalt anfallen, dessen Deponierung besonders aufwendig ist und künftige Straßensanierungen über Jahrzehnte verteuern dürfte.
Mindestens drei Viertel der veranschlagten 1,6 Milliarden Euro entfallen laut Greenpeace auf die Entsorgung des Materials, der Rest auf Sanierungen. Für die Rechnung wurde ein Entsorgungspreis von lediglich 50 Euro je Tonne angesetzt – etwa die Hälfte des vor Bekanntwerden des Skandals üblichen Marktpreises. Diese Kalkulation sei nur zu halten, wenn rasch neue, sichere und kostengünstige Deponien errichtet werden, etwa in bereits geschlossenen Steinbrüchen, argumentiert Greenpeace. Andernfalls könnten sich die Gesamtkosten nach Einschätzung der Organisation auf mindestens das Doppelte erhöhen.
Die von Greenpeace genannten Summen übersteigen die Umsätze der betroffenen Steinbruchbetreiber deutlich und dürften auch die finanziellen Möglichkeiten des Landes Burgenland überfordern. Die Umweltorganisation drängt daher auf ein Eingreifen des Bundes und fordert, Mittel aus der Katastrophenhilfe bereitzustellen und einen Rahmen für eine kostengünstige Entsorgung zu schaffen. Zugleich verweist sie auf die Verantwortung des zuständigen Umweltministers, für ausreichend Deponiekapazitäten zu sorgen, um Kostenrisiken zu begrenzen und die logistisch aufwendige Räumung der asbestbelasteten Materialien langfristig planbar zu machen.