
Die Newcastle-Krankheit, eine hochansteckende Tierseuche, die in Deutschland seit drei Jahrzehnten als besiegt galt, ist mit acht bestätigten Ausbrüchen in Geflügelbetrieben in Brandenburg und Bayern zurückgekehrt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft die Lage als erhebliche Gefährdung für Geflügelbetriebe und andere Vogelhaltungen wie Zoos ein, insbesondere in Verbindung mit der parallel zirkulierenden Vogelgrippe. Ende Februar hatte das FLI über den ersten Ausbruch der meldepflichtigen Viruserkrankung seit 1996 in Brandenburg informiert, gefolgt von einem zweiten Fall im selben Bundesland und sechs weiteren im bayerischen Landkreis Erding bei München.
Bis Mittwochvormittag wurden rund 125.000 Tiere vorsorglich getötet, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Ein FLI-Sprecher betonte, dass die Aufmerksamkeit unbedingt sehr hochgehalten werden müsse, und forderte in den Betrieben einen streng kontrollierten Personen- und Warenverkehr. Neben den in Deutschland vorgeschriebenen Pflichtimpfungen seien alle Maßnahmen der Früherkennung, wie das sofortige Testen kranker oder verendeter Tiere, zentral für die Eindämmung der Seuche.
Die auch als atypische Geflügelpest bekannte Newcastle-Krankheit wird durch das Newcastle-Disease-Virus (NDV) ausgelöst und kann vermutlich alle Vogelarten infizieren. Beim Menschen ist eine Infektion laut FLI sehr selten, aber möglich, wobei sie meist auf eine Bindehautentzündung beschränkt bleibt. In Einzelfällen seien jedoch tödliche Verläufe bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem beschrieben worden. Das FLI verweist zudem auf eine Vielzahl von Ausbrüchen in Kleinsthaltungen und Geflügelbetrieben in Polen, Tschechien und der Slowakei, was auf eine regionale Ausbreitung hindeutet.
Die Veterinärbehörden prüfen weitere Verdachtsfälle, ohne bisher Einzelheiten zu nennen. Die Situation wird als hochdynamisch eingeschätzt, mit einer konstant hohen Gefährdung der Geflügelbestände, auch in Bundesländern wie Thüringen, wo bislang keine Fälle aufgetreten sind. Die Rückkehr der Newcastle-Krankheit nach Jahrzehnten der Abwesenheit unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen und internationaler Koordination, um die Tierseuche einzudämmen und weitere wirtschaftliche Verluste zu verhindern.

Die gesetzlich festgeschriebenen Zulagen für freigestellte Personalvertreter im öffentlichen Dienst sorgen weiter für politischen Streit. Eine aktuelle Anfragebeantwortung der Salzburger Landesregierung bestätigt einen massiven Anstieg der Zahlungen, insbesondere bei Landeslehrern. Demnach steigt die monatliche Zulage für teilweise freigestellte Lehrer-Personalvertreter von bisher maximal 846 Euro auf künftig über 3.400 Euro. Für das Land Salzburg bedeutet das eine Verelfachung der jährlichen Ausgaben – von rund 22.000 auf etwa 229.000 Euro.
Zusätzlich belastet eine rückwirkende Anwendung der neuen Regelung das Landesbudget. Die Zulagen gelten ab 2023, wodurch allein in Salzburg verpflichtende Nachzahlungen von rund 642.644 bis rund 650.000 Euro anfallen. Der Bildungssprecher der Salzburger Grünen, Simon Heilig-Hofbauer, spricht angesichts des angespannten Budgets von einer erheblichen Zusatzbelastung und stellt die Frage, wo die Landesregierung die notwendigen Mittel aufbringen soll.
Politisch brisant ist der Kontext des Nationalratsbeschlusses vom Dezember, mit dem die höheren Zulagen beschlossen wurden. Im selben Paket wurde eine zuvor fixierte Lohnerhöhung für alle öffentlich Bediensteten verschoben. Zustimmung kam von allen Parlamentsparteien mit Ausnahme der FPÖ. Die stellvertretende Klubobfrau und Bildungssprecherin der Grünen, Sigrid Maurer, kritisiert, dass Lehrerinnen und Lehrer auf die versprochene Gehaltserhöhung verzichten müssten, während Personalvertreter-Zulagen von knapp 850 auf mehr als 3.400 Euro im Monat steigen. Sie bezeichnet das als „absurd“ und vermutet einen Abtausch mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.
Diese Darstellung wird von Regierungsseite und Gewerkschaft jedoch deutlich zurückgewiesen. Aus dem Bundeskanzleramt beziehungsweise dem Büro des für den öffentlichen Dienst zuständigen Staatssekretärs Alexander Pröll (ÖVP) wird ein Zusammenhang zwischen der Verschiebung der Gehaltserhöhung und der Zulagenerhöhung bestritten. Auch GÖD-Chef Eckehard Quin sowie die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst weisen den Vorwurf zurück, sich den Gehaltsabschluss mit höheren Zulagen „abkaufen“ gelassen zu haben. Damit steht Aussage gegen Aussage – während die konkreten Mehrkosten auf Landesebene, wie in Salzburg, nun erstmals sichtbar werden und weiteren politischen Druck erzeugen.