Günther warnt Merz: EEG-Reform könnte Deutschland und Norden schaden

08.10.2026


Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) erhöht im Ringen um die künftige Energiepolitik den Druck auf die Bundesregierung in Berlin. In einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) warnt er nachdrücklich vor der geplanten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dem sogenannten Netzpaket. Den ihm vorliegenden Plänen der schwarz-roten Bundesregierung attestiert Günther das Potenzial, „der Bundesrepublik und meinem Bundesland zu schaden“. Besonders kritisch sieht er die vorgesehenen Kürzungen bei der Förderung von Solarstrom sowie die Ausgestaltung des Netzpakets, das den Ausbau von Wind- und Solaranlagen stärker an den Netzausbau koppeln soll.

Der Zeitdruck ist hoch: Die derzeitige EEG-Förderarchitektur, über die der Bund jährlich rund 17 Milliarden Euro in erneuerbare Energien lenkt, verliert Ende 2026 ihre europarechtliche Genehmigung. Union und SPD ringen im Bundestag unter hohem Tempo um eine Novelle, nachdem der Regierungsentwurf Anfang September eingebracht worden ist. Aus Sicht Günthers geht die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verantwortete Neuausrichtung jedoch in die falsche Richtung. Besonders „hochgradig irritiert“ zeigt er sich über den Plan, die Einspeisevergütung für private Photovoltaikanlagen auf Dächern vollständig zu streichen. Angesichts der begrenzten Marktgröße dieses Segments stelle sich für ihn die Frage, ob der politische Nutzen der Einschnitte in einem angemessenen Verhältnis zum Schaden für Akzeptanz und Ausbaugeschwindigkeit stehe.

Unterstützung erhält Günther aus dem eigenen Bundesland von Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Reiche stecke der Branche „Stöcker in die Speichen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Durch die Reformpläne wachse das Investitionsrisiko, das „Deutschlandtempo“ beim Ausbau der Erneuerbaren werde stattdessen abgebremst. Mit dem Netzpaket will die Bundesregierung den Zubau von Wind- und Solaranlagen enger mit dem Netzausbau verzahnen, um Kosten zu senken. Kritiker wie Goldschmidt fürchten jedoch, dass dies das Ausbautempo drückt – und damit auch die regionale Wirtschaftsentwicklung in Ländern wie Schleswig-Holstein bremst, die stark auf Wind- und Solarprojekte setzen.

Günther und Goldschmidt argumentieren zudem mit der energiepolitischen Verwundbarkeit Deutschlands. Der CDU-Ministerpräsident verweist in seinem Schreiben an Merz auf die Schließung der Straße von Hormus, die exemplarisch zeige, wie schnell fossile Märkte Krisen auslösen könnten. Nur ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien könne das Risiko einer erneuten „fossilen Preiskrise“ verringern, mahnt er. Dach-PV biete Bürgerinnen und Bürgern eine „niedrigschwellige Möglichkeit“, sich selbst an der Energiewende zu beteiligen. Wer diese Beteiligungsform unattraktiver mache, riskiere Akzeptanzprobleme und einen Tempoverlust beim Ausbau. Goldschmidt sekundiert, nicht die Erneuerbaren trieben die Energiepreise, sondern die fortbestehende Abhängigkeit von fossilen Energieträgern – sichtbar an Tankstellen, in Heizungskellern und auf Energierechnungen.

Auch bei der Windkraft sehen die Kieler Spitzenpolitiker Berlin in der Pflicht. Günther kritisiert, die vorgesehenen Ausschreibungsmengen für neue Anlagen an Land seien zu niedrig, um die von den Ländern ausgewiesenen Flächen voll zu nutzen. Goldschmidt verweist darauf, dass der Bund per Gesetz festgelegt habe, wie viele Areale für Windenergie deutschlandweit bereitzustellen sind – ein politisch teils hart umkämpfter Prozess in den Regionen. Werden nun Ausbaupfade durch restriktivere Förderbedingungen oder unzureichende Ausschreibungsvolumina ausgebremst, drohen aus Sicht der Landesregierung nicht nur wirtschaftliche Einbußen, sondern auch neue Konflikte um ohnehin schwer errungene Flächenentscheidungen.

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Externe Prüfer sehen Wiener MAK nach Raubüberfall ohne Fehlverhalten

08.10.2026


Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.

Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.

Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.

Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.