Ehemaliger Verfassungsschützer Ott schweigt im eigenen Prozess gegen Journalistin

12.03.2026


Am Wiener Landesgericht ist ein von Egisto Ott angestrengtes Verfahren gegen die Chefredakteurin des Nachrichtenmagazins „profil“, Anna Thalhammer, in ungewöhnlichen Szenen geendet. Der ehemalige Chefinspektor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hatte Thalhammer wegen übler Nachrede geklagt – verweigerte im eigenen Prozess dann jedoch konsequent jede Aussage. Die Richterin zeigte sich sichtbar irritiert und vertagte die Verhandlung auf Herbst.

Bereits zu Beginn der Verhandlung war Ott aus dem Saal verwiesen worden, nachdem er die Richterin wiederholt unterbrochen hatte. Als er später als Zeuge einvernommen werden sollte, beantwortete er keine einzige Frage. Auf die Versuche der Vorsitzenden Nicole Baczak, den Hintergrund seiner Privatanklage zu klären, reagierte er lediglich mit dem Hinweis: „Ich entschlage mich der Aussage. Nach der StPO.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Warum sitzen wir dann da, wenn Sie nicht reden wollen? Was soll das dann da?“

Im Hintergrund steht ein weiteres, deutlich größeres Verfahren gegen den früheren Verfassungsschützer. Gegen Ott läuft am Wiener Landesgericht ein Prozess wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeiten zugunsten Russlands, Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit, Verletzung des Amtsgeheimnisses und weiterer Delikte. Der Spionage-Prozess ist vorerst bis 20. Mai anberaumt, Ott weist sämtliche Vorwürfe kategorisch zurück. Beobachter sehen in der auffälligen Zurückhaltung im Verfahren gegen Thalhammer einen möglichen Versuch, sich nicht durch Aussagen in einem Verfahren in dem anderen zu belasten.

Die Richterin will nun klären lassen, ob Ott sich in der Privatklage überhaupt auf ein Entschlagungsrecht berufen kann. Bis zum nächsten Verhandlungstermin am 20. Oktober soll der gesamte Gerichtsakt zum Spionage-Verfahren beigezogen werden. Auf dieser Grundlage will das Gericht prüfen, ob dem Ex-BVT-Chefinspektor das Recht zusteht, die Aussage zu verweigern. Sollte sich herausstellen, dass kein Entschlagungsrecht besteht und Ott dennoch weiterhin schweigt, könnten für ihn prozessuale Konsequenzen drohen. Für Thalhammer und das Magazin „profil“ bleibt damit vorerst offen, ob und wann der Kern der Vorwürfe im Rahmen der Privatanklage überhaupt verhandelt wird.

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Doppelbudget 2027/28: Entlastung für Unternehmen, Druck auf Länderfinanzen

12.06.2026


Die Einigung der Bundesregierung auf ein Doppelbudget für 2027 und 2028 samt umfassenden Sparmaßnahmen stößt in den Bundesländern auf wachsende Skepsis. Besonders umstritten ist die geplante Senkung des Dienstgeberbeitrags zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028. Während die Regierung die Entlastung als Signal zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts verkauft, kritisieren Länder und Gemeinden, dass die Maßnahme über sinkende Ertragsanteile teilweise von ihnen mitfinanziert werden soll.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), der im zweiten Halbjahr auch der Landeshauptleute-Konferenz vorsitzt, macht den Konfliktpunkt offen zum Thema. Die Reduktion der Lohnnebenkosten bewege sich in einer Größenordnung von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr und sei „die markanteste Veränderung im Bundesbudget“. Für Unternehmen und Beschäftigung sei das zwar ein wichtiges Signal, doch Wallner pocht darauf, dass die daraus entstehenden Steuerausfälle von Wien getragen werden: „Wer anschafft, zahlt. Die Lohnnebenkostensenkung hat der Bund angeschafft, also soll er sie auch finanzieren.“ Eine Budgetsanierung des Bundes zulasten der Länder im Steuerbereich wolle man nicht zulassen.

Ähnlich argumentiert Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP). Zwar bezeichnet er die Senkung der Lohnnebenkosten als „wichtiges Signal zur Stärkung des Arbeits-, Innovations- und Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung“, zugleich aber als „hinterfragenswert“, wenn Entlastungen des Bundes am Ende über geringere Ertragsanteile von Ländern und Gemeinden mitbezahlt würden. Stelzer verweist auf bestehende Vereinbarungen im Finanzausgleich und im Stabilitätspakt, die ausverhandelt und beschlossen seien. Aus seiner Sicht darf der Bund nicht weiter auf Mittel von Ländern und Gemeinden zugreifen, um das Ziel zu erreichen, das jährliche Defizit bis 2028 wieder auf drei Prozent zu senken.

Auch aus Wien kommt deutliche Kritik. Finanzstadträtin Barbara Novak (SPÖ) verweist darauf, dass der Stadt bereits heuer und 2027 jährlich Ertragsanteile von 70 bis 80 Millionen Euro durch fehlende Gegenfinanzierungen entzogen würden. Mit der FLAF-Senkung ab 2028 würden bundesweit noch einmal 440 Millionen Euro für Länder und Gemeinden wegfallen. Im Rathaus wird betont, dass die Finanzierung der Gemeinden sowie der von den Ländern erbrachten Leistungen gesichert bleiben müsse. Die Länder verlangen daher Einblick in alle Budgetbegleitgesetze und drängen auf vollständigen Ersatz vom Bund für durch Bundesmaßnahmen ausgelöste Steuerausfälle.