Deutsche Firmen unterschätzen Risiken von KI-Angriffen

08.10.2026


Nur ein kleiner Teil der deutschen Unternehmen ist gezielt auf Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz vorbereitet. Lediglich elf Prozent der Betriebe haben nach eigenen Angaben spezielle Prozesse für KI-bezogene Sicherheitsereignisse etabliert. Das geht aus einer Forsa-Umfrage hervor, die im Juli im Auftrag des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des TÜV-Verbands unter 505 Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten durchgeführt wurde.

Die Mehrheit der Firmen verlässt sich demnach weiterhin auf klassische IT-Sicherheitsstrukturen: 43 Prozent der Befragten gaben an, zwar über allgemeine IT-Sicherheitsprozesse zu verfügen, diese aber noch nicht um spezifische Regeln für KI-Systeme ergänzt zu haben. Weitere 20 Prozent der Unternehmen arbeiten derzeit nach eigenen Angaben an entsprechenden Abläufen, um künftig gezielter auf Vorfälle reagieren zu können.

In jedem vierten Unternehmen (25 Prozent) existieren für KI-bezogene Sicherheitsfälle bislang überhaupt keine Regelungen. Zwei Prozent der Verantwortlichen konnten oder wollten zur Frage nach entsprechenden Prozessen keine Auskunft geben. Befragt wurden IT- oder KI-Verantwortliche sowie Mitglieder der Geschäftsführung, was einen Einblick in die strategische Vorbereitung der Unternehmen auf mögliche KI-Risiken erlaubt.

Der Handlungsdruck wächst, weil KI-Anwendungen in der Breite Einzug in den Unternehmensalltag halten. Bereits 49 Prozent der befragten Betriebe setzen der Umfrage zufolge Künstliche Intelligenz ein. Neun Prozent planen den Einstieg innerhalb der kommenden zwölf Monate. 42 Prozent der Unternehmen verzichten derzeit auf KI und haben auch keine kurzfristigen Pläne für eine Nutzung. Unter den KI-Skeptikern spielen Bedenken beim Datenschutz eine zentrale Rolle: Mehr als die Hälfte dieser Gruppe verwies auf entsprechende Vorbehalte.

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Externe Prüfer sehen Wiener MAK nach Raubüberfall ohne Fehlverhalten

08.10.2026


Der bewaffnete Juwelenraub im Wiener Museum für angewandte Kunst (MAK) vom 27. August ist nach Einschätzung externer Fachleute nicht auf Versäumnisse der Institution zurückzuführen. Ein 34 Seiten umfassendes Gutachten des Sicherheitsconsulting-Unternehmens LifeLine's kommt zu dem Schluss, dass das Haus sowohl bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen als auch beim operativen Vorgehen während des Überfalls und im anschließenden Krisenmanagement korrekt gehandelt hat. Die zentrale Frage, ob das Ereignis sicherheitstechnisch und organisatorisch adäquat bewältigt wurde, beantworten die Gutachter mit einem „klaren Ja“.

Im Fokus der Untersuchung stand die Ausstellung „Glanzstücke. Van Cleef & Arpels High Jewelry x Masterpieces from the MAK Collection“, in deren Juwelenraum zwei bewaffnete Täter mitten am Nachmittag eine Vitrine einschlugen und mit einem historischen Diamantcollier flüchteten. Laut Bericht waren alle mit den Vertragspartnern vereinbarten Sicherheitsstandards und Normen erfüllt. Dazu zählten unter anderem der Einsatz von 185 Videokameras, einer dreistelligen Zahl von Alarmsensoren, speziellem Sicherheitsglas sowie geschultem Sicherheitspersonal. Der nach der Tat eingeführte Einsatz von Metalldetektoren war laut Gutachten zuvor weder verlangt noch durch bestehende Standards vorgesehen.

Besonders hervor hebt der Bericht die bewusste Entscheidung für den Vorrang des Personenschutzes vor dem Objektschutz. Aus diesem Grund verzichtete das Museum auf laute Alarmsignale während der Öffnungszeiten und auf bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausstellungsbereich. Die direkte Alarmierung von Polizei und hauseigener Sicherheitszentrale wurde den Angaben zufolge um 14:01:22 Uhr ausgelöst und habe „optimal und effizient“ funktioniert. Auch das Verhalten der anwesenden Securitas-Mitarbeitenden wird positiv bewertet: Sie hätten eine unmittelbare Konfrontation mit den bewaffneten Tätern und damit das Risiko einer Eskalation, etwa durch Panik oder mögliche Geiselnahmen, vermieden.

Die Gutachter kommen insgesamt zu dem Befund, dass ein von professionellen Tätern geplanter und durchgeführter Raub unter regulären Öffnungsbedingungen mit „vernünftigen Mitteln“ nicht vollständig zu verhindern gewesen sei – selbst bei Einsatz moderner Überwachungstechnik und etablierter Sicherheitsprotokolle. Aus ihrer Sicht bestätigt der Fall eine bekannte Grenze musealer Schutzkonzepte: Absolute Sicherheit wäre nur um den Preis massiver Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Besucherinnen und Besuchern zu erreichen, formuliert das Gutachten sinngemäß. Das MAK wird damit für den konkreten Vorfall entlastet, auch wenn der spektakuläre Coup die Debatte über Sicherheitsstandards in Ausstellungshäusern neu anheizen dürfte.