
Der Rechtsstreit um Kaffeepreise zwischen Aldi Süd und Tchibo geht in die nächste Runde. Nach zwei juristischen Niederlagen hat der Hamburger Kaffeeröster Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Richter in Karlsruhe müssen sich nun mit dem Fall befassen, der grundsätzliche Fragen zum Wettbewerbsrecht aufwirft.
Tchibo wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben. Das Unternehmen sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und will Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Bislang blieb Tchibo damit erfolglos: Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im vergangenen Jahr ab, im Februar folgte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit der Zurückweisung der Berufung.
In der schriftlichen Urteilsbegründung verwies das Oberlandesgericht auf eine ungeklärte Rechtsfrage. Es müsse geklärt werden, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter den Herstellungskosten rechtlich dem Verkauf unter dem Einstandspreis gleichzustellen sei. Die Klärung dieser Frage sei zur Fortbildung des Rechts erforderlich, hieß es vonseiten des Gerichts. Die Richter sahen kein unbilliges Verhalten von Aldi Süd, ließen die Revision aber zu.
Tchibo-Sprecher Arndt Liedtke betonte, Verlustverkäufe unter Einstandspreisen seien nach aktuellem Recht verboten. "Das muss auch für Verlustverkäufe unter Herstellungskosten gelten." Aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher mache es keinen Unterschied, ob Kaffee als Fertigware eingekauft und weiterverkauft oder als Rohkaffee eingekauft, im Konzern geröstet und dann weiterverkauft werde. "Daher sollten alle Verlustverkäufe gleich behandelt werden", so Liedtke. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht zu dem Verfahren.

Niederösterreich treibt die Elektrifizierung seines Regionalverkehrs mit Batterietechnik voran. Mobilitätsminister Peter Hanke, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Verkehrslandesrat Udo Landbauer haben die Finanzierung von sieben weiteren Akkutriebzügen für die Regionalbahnen des Bundeslands fixiert. Die neuen Fahrzeuge vom Typ Cityjet FLIRT Akku werden im Rahmenvertrag von den Österreichischen Bundesbahnen bei Stadler Rail bestellt und sollen mit dem Fahrplan 2028/2029 in Betrieb gehen.
Die Investitionssumme für die zusätzlichen Züge liegt bei rund 63 Millionen Euro und wird über die Personenverkehrssparte der ÖBB abgewickelt. Die Finanzierung der Verkehrsdienste teilen sich Bund und Land: Der Bund übernimmt etwa 70 Prozent der Kosten, Niederösterreich rund 30 Prozent. Bereits ab 2028 sollen insgesamt 16 Akkutriebzüge schrittweise auf der Kamptal- und der Kremserbahn zwischen St. Pölten und Horn eingesetzt werden; zudem ist der Einsatz auf der Erlauftalbahn im Mostviertel vorgesehen.
Die FLIRT-Akkuzüge verfügen nach Angaben des Landes unter anderem über Klimatisierung und barrierefreie Einstiege. Verantwortliche sprechen von einer deutlichen Qualitätsverbesserung für Fahrgäste, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler, die von mehr Komfort und verlässlicheren Verbindungen zwischen Wohn- und Arbeitsort profitieren sollen. Landeshauptfrau Mikl-Leitner verweist zudem auf die erwarteten Impulse für den Tourismus in Kamptal, Krems und Erlauftal, da besser ausgebaute Bahnangebote Ausflugs- und Urlaubsregionen leichter erreichbar machten.
Aus klimapolitischer Sicht setzen die Partner auf einen schrittweisen Ersatz der bisher eingesetzten Dieseltriebwagen. Laut Mobilitätsminister Hanke reduziert der Betrieb mit Akku-Zügen den CO₂-Ausstoß im Regionalverkehr pro Jahr um rund 1.200 Tonnen und spart etwa eine halbe Million Liter Diesel ein. Das Ministerium sieht darin einen Beitrag zur Dekarbonisierung des Regionalverkehrs und zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Niederösterreichs, während das Land die Beschaffung als klares Bekenntnis zum Erhalt und zur Modernisierung seiner Regionalbahnen wertet.