Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.

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Spar baut Marktführerschaft mit Eigenmarken weiter aus

15.03.2026


Spar hat seine Position als größter Lebensmittelhändler Österreichs im vergangenen Jahr weiter ausgebaut. Der Verkaufsumsatz der Supermarktsparte im Inland stieg um 4,2 Prozent auf 10,8 Milliarden Euro. Der Marktanteil des Handelskonzerns kletterte auf 36,8 Prozent und liegt damit klar vor Rewe mit 32,3 Prozent, wie das Fachmagazin „Key Account“ unter Verweis auf NielsenIQ-Daten berichtete. Auf die Diskonter Hofer und Lidl entfiel ein gemeinsamer Marktanteil von 25,5 Prozent.

Wesentlicher Wachstumstreiber waren die Eigenmarken des Konzerns. Besonders die Discount-Linie „S-Budget“ legte kräftig zu und verzeichnete ein Umsatzplus von 8 Prozent. Insgesamt konnte Spar damit den Abstand zu seinen Mitbewerbern weiter vergrößern. Der Konzern rechnet zudem mit einem zusätzlichen Marktanteilszuwachs von rund 0,2 Prozentpunkten durch die Übernahme von 25 Filialen der Kette Unimarkt. Seit der kartellrechtlichen Freigabe Ende Jänner werden 20 dieser Standorte von selbstständigen Spar-Kaufleuten, fünf direkt von der Spar AG betrieben.

Auf der Ergebnissseite wirkten allerdings mehrere Faktoren dämpfend. Die seit Längerem defizitäre Sporthandelskette Hervis belastete das Konzernergebnis, ehe sie im Jänner verkauft wurde. Zusätzlich drückten Sondersteuern in Ungarn, einem der Auslandsmärkte des Unternehmens, auf die Profitabilität. Spar verweist darauf, dass die Ergebnismarge vor Steuern (EBT) unter 2 Prozent liege und damit deutlich unter jenen großer Industriekonzerne.

Vor diesem Hintergrund kritisierte Spar-Chef Hans K. Reisch eine aus seiner Sicht einseitige Fokussierung der öffentlichen Debatte auf die Handelspreise. Man ärgere sich insbesondere über multinationale Lieferantenkonzerne mit zweistelligen operativen Gewinnmargen, sagte er. Reisch betonte wiederholt, Spar verfüge gegenüber internationalen Markenherstellern wie Procter & Gamble, Johnson & Johnson oder Nestlé über keine Marktmacht. Die von der Politik diskutierten und teilweise umgesetzten Maßnahmen im Bereich Lebensmittelpreise – darunter eine stärkere Grundpreisauszeichnung und Hinweise auf „Shrinkflation“ – ändern an dieser Konstellation aus Sicht des Unternehmens nur begrenzt etwas.