Bayer rechnet mit stabilen Gewinnen - Verschuldung steigt durch Rechtsstreitigkeiten

10.03.2026


Der Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer rechnet für das Jahr 2026 mit einer in etwa stabilen Geschäftsentwicklung. Basierend auf den Wechselkursen Ende 2025 kalkuliert das Unternehmen mit einem Umsatz von 44 bis 46 Milliarden Euro sowie einem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (Ebitda) von 9,1 bis 9,6 Milliarden Euro. Damit wäre beim Umsatz bestenfalls ein kleines Plus möglich, während das operative Ergebnis leicht sinken könnte. Höhere Ergebnisbeiträge aus der Agrarsparte und dem Geschäft mit rezeptfreien Medikamenten (Consumer Health) sollen ein geringeres Ergebnis der Pharmasparte kompensieren, wie Finanzvorstand Wolfgang Nickl erklärte.

Im Fokus stehen jedoch weiterhin die milliardenteuren Rechtsstreitigkeiten um Glyphosat und PCB in den USA. Bayer versucht, mit einem Mitte Februar angekündigten, milliardenschweren Sammelvergleich das Thema Glyphosat-Klagen weitgehend vom Tisch zu bekommen. Ein US-Gericht hat diesen Vergleich am Mittwoch vorläufig genehmigt. Allerdings müssen nun noch genügend Kläger zustimmen – im Grunde fast alle, wie Bayer-Chef Bill Anderson betonte. Eine endgültige Gerichtsentscheidung wird in Kürze erwartet, könnte aber durch eine mögliche Entscheidung des US-Supreme-Courts im Juni beeinflusst werden.

Finanziell belasten die Rechtsstreitigkeiten den Konzern erheblich. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten stiegen per Ende vergangenen Jahres auf 11,8 Milliarden Euro, der Großteil davon für Glyphosat. Da für den Vergleich, sollte er angenommen werden, schon 2026 hohe Kosten anfallen dürften, wird Bayer in diesem Jahr voraussichtlich Geld verbrennen. Der freie Finanzmittelfluss (Free Cashflow) soll sich auf minus 2,5 bis minus 1,5 Milliarden Euro belaufen, wobei Auszahlungen für Rechtsstreitigkeiten von rund 5 Milliarden Euro berücksichtigt sind. Die Nettofinanzverschuldung dürfte daher bis zum Jahresende auf 32 bis 33 Milliarden Euro steigen, nachdem sie sich 2025 auf gut 29,8 Milliarden Euro verbessert hatte.

Neben den Glyphosat-Klagen hat Bayer auch Vergleiche zu PCB-Rechtsstreitigkeiten getroffen. Das Unternehmen verglich sich Anfang 2026 zu acht verbliebenen PCB-Urteilen am Sky Valley Education Center im US-Bundesstaat Washington, wo es um Belastungen durch die seit Jahrzehnten verbotene Umweltchemikalie PCB geht. Zudem legte Bayer jüngst Klagen wegen angeblicher Umweltverschmutzungen durch PCB mit den US-Bundesstaaten Illinois und West Virginia bei. Trotz dieser Herausforderungen bleibt die Prognose für 2026 stabil, wobei die Unsicherheiten um die Glyphosat-Klagen weiterhin ein zentrales Risiko darstellen.

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Nach Suizid in Stein: Justizministerium startet interne Prüfung, Kritik reißt nicht ab

16.03.2026


Der Suizid eines Insassen im Hochsicherheitstrakt der Justizanstalt Stein hat eine Diskussion über die Haftbedingungen in Österreichs Gefängnissen neu entfacht. Der Häftling, der laut Angaben aus der Anstalt nach langer Isolation in der Abteilung West E sein Leben beendete, starb am Donnerstag. Das Justizministerium kündigte eine interne Untersuchung des Vorfalls an und zog umgehend die Polizei hinzu, zugleich verwies die Behörde auf bestehende Maßnahmen zur Suizidprävention.

Die Volksanwaltschaft sieht in dem Fall ein weiteres Symptom für strukturelle Probleme im Strafvollzug. Nach ihren Angaben wurden in diesem Jahr bereits fünf Suizide und zehn Suizidversuche in Justizanstalten gemeldet. Im Jahr 2019 waren es vier Suizide und neun Versuche, im vergangenen Jahr acht Suizide und 59 gemeldete Versuche. Volksanwältin Gabriela Schwarz (ÖVP) macht seit Längerem auf diese Entwicklung aufmerksam und fordert, dass das Suizidrisiko von Insassinnen und Insassen acht Wochen nach der Aufnahme erneut systematisch bewertet wird.

Besondere Kritik richtet sich auf die Bedingungen im Westtrakt der Justizanstalt Stein. In der Abteilung West E verbringen nach Schilderungen aus der Anstalt viele Gefangene bis zu 23 Stunden täglich allein in ihren Zellen, teils über Monate oder Jahre hinweg. Zahlreiche Insassen berichten demnach von starker psychischer Belastung, dauerhafter Isolation und einem Zustand der Erschöpfung. Sie sehen grundlegende menschliche Bedürfnisse und Rechte deutlich eingeschränkt. Personalmangel und Überbelegung gelten in der Debatte als Faktoren, die zu hohen Einschlusszeiten und einem Mangel an Beschäftigungs- und Bildungsangeboten beitragen.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat nach dem Tod des Mannes eine Obduktion angeordnet. Laut einem anonymen Schreiben, das der APA vorliegt, seien Justizministerium und Volksanwaltschaft mehrfach über die Zustände in der Abteilung informiert worden, ohne dass es bislang zu erkennbaren Konsequenzen gekommen sei. Während die interne Prüfung des jüngsten Suizids läuft, wächst der Druck auf die Verantwortlichen, das Haftregime und die Suizidprävention in den Justizanstalten umfassend zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen.